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Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Mehmet E. •

Ab wann können wir uns als doppelte Staatsangehörige nennen?

Wir sind seit 1972 als eingeladene Gastarbeiter in Deutschland gekommen und haben im ganzen Leben in Deutschland geschuftet. Diejenige, die für paar Jahren in Deutschland sind, erhalten doppelte Bürgerschaft. Warum wir nicht? Nur weil wir als Türke geboren sind?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr E.,
Im Rahmen unserer aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrecht planen wir für Personen wie Sie die erleichterte Einbürgerung bei gleichzeitigem Beibehalt ihrer türkischen Staatsangehörigkeit. Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur
Beratung überwiesen wird. Sobald der parlamentarische Prozess abgeschlossen und das Gesetz ausgefertigt ist, können Sie sich auf einfacherem Wege für die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben.
Freundliche Grüße

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