Wird die Notwendigkeit der Beibehaltungsgenehmigung als Teil des Entwurfes des Bundesinnenministeriums für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht wegfallen?
Sehr geehrte Frau Polat,
am Freitag, den 6.1.2023 wurde der Bundesregierung ein Entwurf des überarbeiteten Staatsangehörigkeitsrechtes zur Abstimmung vorgelegt. Sieht dieser Entwurf auch den Wegfall der Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 Abs. 2 StAG) vor? In anderen Worten, wird es bei erfolgreicher verabschiedung der Gesetzesänderung möglich sein, als deutscher Staatsbürger eine weitere Staatsbürgerschaft anzunehmen (Doppelte Staatsbürgerschaft- z.B. Deutschland-USA) ohne zuvor die Beibehaltungsgenehmigung zu erlangen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Chris
Sehr geehrter Herr R.,
mit Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, soll die Mehrstaatigkeit unkompliziert ermöglicht werden. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll ohne Wenn und Aber für alle erfolgen, dementsprechend sollen keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat