Sieht der Referentenentwurf wirklich den Wegfall der Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 STAG vor, wenn ein Deutscher eine weitere Staatsangehörigkeit beantragen möchte ?
Sehr geehrte Frau Polat,
Ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 9.2.1.2023 auf die Anfrage von Christopher R. vom 8.1.2023. Ist es wirklich so, dass der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums die Streichung des Erfordernisses der Beibehaltungsgenehmigung vorsieht oder liegt das nur nahe, wenn man die doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit akzeptieren möchte ? Das ist ganz wichtig, denn sonst könnten Leser Ihrer Antwort "unvorsichtigerweise" eine neue Staatsangehörigkeit ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung beantragen und ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Vielen dank !
Sehr geehrter Herr H.,
Hierbei geht es um Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten.
Diese müssen, wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet wird, keine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, um ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen zu behalten.
Freundliche Grüße
Filiz Polat