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Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Stefan P. •

Frage an Filiz Polat von Stefan P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Polat,

• Trotz der Einführung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 werden von der Politik noch immer die Interessen von ca.9 Mio. Altersvorsorgenden Menschen ignoriert .
• Nach wie vor muss ein nicht unerheblicher Teil der selbst angesparten Auszahlungssumme einer Direktversicherung oder Betriebsrente an die Gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden. Ich habe hier sogar beides (Direktversicherung und Pensionskasse) und bin daher doppelt betroffen!!

• Auch ich gehöre in absehbarer Zeit (Renteneintritt innerhalb der nächsten 3-4 Jahre) zu den Betroffenen.
• Das ab dem 01.01.2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz gewährt den Direktversicherten einen Freibetrag in Höhe von monatlich 159 € für 120 Monate und den Betriebsrentnern für ca. 250 Monate. Ich habe an Sie als gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:

1. Frage

• Anhand des Statistischen Bundesamtes besteht ein deutlich höherer monatlicher Fehlbetrag im Lebensunterhalt der Rentnerhaushalte. Hier muss eine Entlastung geschaffen werden, ansonsten ist eine Unterstützung von anderer Seite erforderlich.

2. Frage

• Warum werden in der Auszahlungsphase Direktversicherte und Betriebsrentner bei den Beitragszahlungen unterschiedlich behandelt? (Laufzeit Freibetrag für Direktversicherte auf 120 Monate begrenzt; Laufzeit Freibetrag für Betriebsrentner auf Lebenszeit im Durchschnitt zirka 250 Monate *)
*Lebenserwartung lt. Statistisches Bundesamt Wiesbaden

3. Frage

• Warum werden nur gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte zur Zahlung der doppelten Sozialversicherungsbeiträge aus der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge verpflichtet? (Beamte und privat Versicherte sind ausgenommen).

4. Frage

• Warum wurden trotz vorhandener Mittel und Parteibeschlüsse die nachweislichen Fehler des GMG-Gesetzes für vor 2004 abgeschlossene Verträge nicht korrigiert?
Wie wollen Sie die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung in der Altersvorsorge nachhaltig beseitigen?

5. Frage

• Wann und wie kommt der nächste Schritt in Richtung unserer Forderungen?
• Wie stellen Sie sich eine Entschädigung der zu viel gezahlten Sozialversicherungs-beiträge vor?

Hinweis:

• Ich mache mir Sorgen und Gedanken, wie sich die zukünftige Altersvorsorge für meine Tochter und Enkel gestaltet. (Bericht von Prof. Raffelhüschen in Euro am Sonntag Ausgabe 05/2020 „Wir erleben die Ruhe vor dem Sturm“)

Generelle Frage an die Politik:

• Welche Gesetzesinitiative planen Sie um die zukünftige Altersvorsorge der Arbeitnehmer sicherzustellen? (Orientierungs-Beispiel Nettolohn-Ersatzquote aus anderen Europäischen Ländern)
• Welche zusätzliche Altersvorsorge empfehlen Sie Ihren Kindern/Enkeln guten Gewissens?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Stefan Phillipp

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Phillipp,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.
Wir sehen, dass die Verbeitragung insbesondere dann ungerecht ist, wenn Menschen Ihre Beiträge in Betriebsrenten aus dem Nettoeinkommen gezahlt haben. Bei dieser Personengruppe liegt in der Tat eine Doppelverbeitragung vor. Allerdings stehen wir vor dem Problem, dass aus den Betriebsrenten-Daten nicht ersichtlich ist, wann Beiträge aus dem Netto- und wann aus dem Bruttoeinkommen (Entgeltumwandlung) gezahlt wurden. Eine Differenzierung zwischen den Verträgen ist daher nicht möglich.
Zu Frage 1: Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen. Alle sollen sicher sein können, dass sich die Rentenbeiträge auszahlen und im Alter keine Armut droht. Dafür stabilisieren wir das Rentenniveau und bauen die gesetzliche Rente zu einer Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger um. Wir führen eine Garantierente gegen Altersarmut ein. Frauen unterstützen wir dabei, eine eigenständige Altersvorsorge aufzubauen. Wir wollen Betriebsrenten und private Vorsorge (Riester) attraktiver machen – besonders für Geringverdienende.
Zu Frage 2: Die unterschiedlichen Laufzeiten für die Freibeträge sind von der derzeitigen Bundesregierung festgelegt worden. Eine Begründung hierzu liegt mir nicht vor. Ich habe mir aber vorbehalten, hierzu eine schriftliche Frage an die Bundesregierung zu richten.
Zu Frage 3: Die Verbeitragung von Einkünften findet im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherungen statt. Da Rentner*innen und Privatversicherte nicht in diese einbezogen sind, gilt für sie auch nicht die Festlegung zur Verbeitragung der Einkünfte aus der Altersvorsorge. Unser grünes Rentenkonzept habe ich ihnen kurz unter Frage 1 skizziert.
Zu Frage 4: Die Antwort finden Sie weiter oben im Text.
Zu Frage 5: Entschädigungen für zu viel gezahlte Beiträge sind von meiner Partei programmatisch nicht vorgesehen. Der eingeführte Freibetrag ist für meine Fraktion eine zufriedenstellende Lösung.
Antwort auf Ihre generelle Frage: Wir setzen auf eine Stabilisierung des Rentenniveaus, ein einheitliches privates Alterssicherungsprodukt aus einem sogenannten Bürgerfonds, die Weiterentwicklung der Grundrente zu einer grünen Garantierente und eine transparente digitalisierte Renteninformation, bei der sich die Bürger*innen einen Überblick über alle Alterssicherungsprodukte und das Sicherungsniveau machen können.
Ich würde immer empfehlen, Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzubauen und monatlich in eine Betriebsrente (die im besten Fall vom Arbeitgeber bezuschusst wird) einzuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen

Filiz Polat MdB

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