Frage an Filiz Polat von Reinhold b. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Frau Polat,
Sie stamman ja aus einer Arztfamilie und daher richtet sich meine Frage gerade an Sie.
Der ländliche Raum leidet ja unter sehr hohem arztmangel.
Es sind nun schon einige Versuche gestartet diesen Mangel mit den verschiedensten Modellen zu begegnen. z.B. mobile Arztpraxis, Arzthelferinnenweitzerbildung, die dann einige ärztliche Tätigkeiten durchführen können.
Was aber überhaupt in keiner Weise auch nur ansatzweise einmal diskutiert wurde, ist die einbeziehung von qulifizierten Heilpraktikern.
Ich weiß das das ein heißes Thema ist, weil die Arztlobby hier sofort Ihre Berufsstand in Gefahr laufen sieht.
Es gibt aber nun einmal nachweislich sehr gut ausgebildete Heilpraktiker, die auch noch versuchen mit den Ärzten zu kooperieren und hier leider dann auf Abwehr stoßen.
Heilpraktiker mit einer guten medizinischen Grundausbildung z.B als Krankenschwester oder Krankenpfleger, die sich dann für diesen Beruf qualifiziert haben, könne
ten einen erheblichen Beitrag zur medizinischen Versorgung beitragen, wenn das dann auch noch entsprechend honoriert würde.
Ich weiß das ich damit ein heißes Thema anspreche aber ich tue das deswegen, weil ich absolut sehr gute Erfahrungen mit meiner Heilpraktikerin mache, die ich wenn ich probleme habe zuerst konsultiere und wenn Sie der meinung ist hier muss ein Arzt mit einbezogen werden tut sie das auch und das funktioniert gut.
ich wohne auf dem Lande im Landkreis Diepholz bin 66 Jahre und mir liegt schon sehr viel daran, das die ärztliche versorgung auf dem Lande weiterhin funktioniert. Nicht jeder ist mobil und alle werden einmal älter.
Sehr geehrte Frau Polat, ich habe sie angesprochen weil ich meine das Sie sehr kompetent sind und würde mich auf eine Antwort und Ihre Meinung dazu sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Berling
Sehr geehrter Herr Berling,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Dezember 2014 auf abgeordnetenwatch.de.
Die zukünftige Sicherstellung der wohnortnahen und leistungsfähigen Gesundheitsversorgung stellt insbesondere ländliche Regionen in Niedersachsen vor große Herausforderungen. So sind die Folgen des demografischen Wandels und der Mangel an Pflegefachkräften schon heute in einigen Gemeinden deutlich spürbar. Ziel muss es daher vorrangig sein, für eine bessere, sektorenübergreifende Verzahnung medizinisch ambulanter, stationärer, rehabilitativer und pflegerischer Versorgung zu sorgen. Die Weiterentwicklung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen ist aber weitgehend durch den Bundesgesetzgeber zu schaffen.
In Niedersachsen haben vor diesem Hintergrund Ende 2010 das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration, die AOK Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen das auf drei Jahre angelegte Modellprojekt „Zukunftsregionen Gesundheit – kommunale Gesundheitslandschaften“ initiiert. Der Landtag hat dieses Vorgehen am 12.11.2010 einmütig unterstützt. Im Kern verfolgt das Modellprojekt einen ganzheitlichen Ansatz, der den Blick nicht nur auf einzelne Bereiche wie Krankenhäuser, Ärzte oder Pflegeeinrichtungen lenkt, sondern die verschiedenen Versorgungsbereiche miteinander vernetzt und bisherige Schnittstellen überwindet, um so die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu optimieren.
Die mehr als zweijährigen Erfahrungen in den Modellregionen haben gezeigt, dass sie bei unterschiedlichen Lösungsansätzen auf einem guten, aber noch nicht ausreichenden, Weg sind. Um zu nachhaltigen Strukturveränderungen zu gelangen, bedarf es daher einer Weiterentwicklung der Gesundheitsregionen und der Erprobung neuer Modelle im Sinne einer sektorenübergreifenden Rahmenplanung und der Weiterentwicklung integrierter Versorgungszonen.
Um diese Ziele möglichst schnell zu erreichen, hat die rot-grüne Regierungskoalition im November 2013 den Entschließungsantrag „Weiterentwicklung der Gesundheitsregionen für eine wohnortnahe, leistungsfähige und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung in Niedersachsen“ verabschiedet, in dem folgende Ziele definiert sind:
• Verbesserung der sektorenübergreifenden Verzahnung und stärkere Förderung von Kooperationen insbesondere zwischen den niedergelassenen Ärzten (ambulant) und Krankenhäusern (stationär)
• Fortentwicklung von Mobilitätskonzepten, die Menschen in unterversorgten Regionen den hausärztlichen Besuch ermöglichen (z. B. Bürgerbus, Ruftaxis).
• Ausweitung der Verlagerung nichtärztlicher Tätigkeiten auf nichtärztliches Fachpersonal (Delegationsrecht, z. B. auf Praxispersonal oder ambulante Pflegedienste).
• Weiterentwicklung der Gesundheitsregionen durch eine versorgungsepidemiologische Analyse unter Einbezug der regionalen Daseinsfürsorge und des ÖPNV nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns.
• Aufbau weiterer Gesundheitsregionen unter Einbezug von Gesundheitskonferenzen.
• Gesundheitsförderung, Primärprävention und Patientensicherheit zu Themen innovativer Ansätze in den Gesundheitsregionen.
• In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Verzahnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit dem Rettungsdienst konsequent vorantreiben und modellhaft erproben.
• Das neue Instrument des Landesausschusses nach § 90 SGB V nutzen und zugleich gegenüber der Bundesregierung die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur sektorenübergreifenden Versorgung und zur Stärkung der Länderkompetenzen einfordern.
Die Gesundheitsregionen sind in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt, um die medizinische Versorgung in Niedersachsen sektorenübergreifend zu verbessern und langfristig zu sichern. In den drei Modellregionen Emsland, Heidekreis und Wolfenbüttel ist es gelungen, eine breite sektorenübergreifende Kommunikation und Vernetzung zu etablieren. Darauf soll nun unter Hinzuziehung positiver und erfolgreicher Projektansätze der integrierten Gesundheitsversorgung in anderen Bundesländern (wie z. B. das Projekt „Gesundes Kinzigtal“) aufgebaut werden, wenn es darum geht, die vorhandenen innovativen Ansätze in den Gesundheitsregionen weiterzuentwickeln, um somit die regionale und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung in Niedersachsen auszubauen.
Wichtig wäre es, wenn Sie sich bei den zuständigen Landkreisen melden und um Einladung zu den örtlichen geplanten Gesundheitskonferenzen bitten bzw. ihre Teilnahme fordern. Letzteres wird vermutlich keine große Begeisterung hervorrufen, aber „steter Tropfen höhlt den Stein“.
Eine formelle Einbindung der Heilpraktikerpraxis in die Akut- und Notfallversorgung wäre nur durch eine Änderung von Bundesgesetzen möglich. Dafür sehe ich derzeit keinerlei Mehrheiten in Berlin. Die unterschiedlichen Voraussetzungen in der Ausbildung von MedizinerInnen auf der einen und HeilpraktikerInnen auf der anderen Seite, würden zu den dicken Brettern gehören, die zu bohren wären.
Mit freundlichem Gruß
Filiz Polat