Frage an Filiz Polat von Günter S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Polat,
in unserem vierten und zweitletzten Wahlprüfstein geht es um die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Im Aktionsplan des Landes Niedersachsen zur Umsetzung des Übereinkommens den vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht: „Die Unrechtserfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung macht es Menschen mit Behinderung schwer, ein Bewusstsein der eigenen Würde zu entwickeln. Ziel muss deshalb sein, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleisten.“
Was wollen Sie/Ihre Partei dafür tun, um sicherzustellen, dass die gesellschaftliche und die rechtliche Stellung von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden.
Im zweiten Teil der Frage geht es um einen sehr sensiblen Bereich: die vorgeburtliche Untersuchung in der Schwangerschaft bezüglich einer möglichen Behinderung des Babys. Wie wollen Sie und Ihre Partei ein umfassendes Beratungsangebot vor, während und nach pränataler Diagnostik flächendeckend gewährleisten?
Mit besten Grüßen
Ihr Caritasverband für die Diözese Osnabrück
Sehr geehrter Herr Sandfort,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.01.2013. Anbei meine Antworten:
Was wollen Sie/Ihre Partei dafür tun, um sicherzustellen, dass die gesellschaftliche und die rechtliche Stellung von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden.
Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte gibt es schon eine Fülle von Bundes- und Landesgesetzen, die allerdings verbessert werden müssen. So wollen wir in Weiterentwicklung der Sozialgesetzbücher IX und XII ein Bundesleistungsgesetz, in dem auch ein zukünftiges Bundesteilhabegeld in Weiterentwicklung der persönlichen Budgets verankert werden muss.
Auf Landesebene gilt es endlich zu einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen zu kommen. In diesem Zusammenhang ist zu beklagen, dass die jetzige Landesregierung die Verabschiedung eines Landesaktionsplans auf die lange Bank geschoben hat, sodass vor der Wahl kein Aktionsplan mehr vorliegen wird. Bündnis 90/Die Grünen wollen im übrigen eine Novellierung des Nieders. Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der nächsten Wahlperiode initiieren.
Im zweiten Teil der Frage geht es um einen sehr sensiblen Bereich: die vorgeburtliche Untersuchung in der Schwangerschaft bezüglich einer möglichen Behinderung des Babys. Wie wollen Sie und Ihre Partei ein umfassendes Beratungsangebot vor, während und nach pränataler Diagnostik flächendeckend gewährleisten?
Für die Beratung Schwangerer steht über die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ein umfangreiches Beratungsangebot zur Verfügung, das jede werdende Mutter, jedes Elternpaar nutzen kann. Eltern können sich auch in der genetischen Beratung an die Medizinische Hochschule Hannover wenden. Darüber hinaus stehen die Beratungsangebote der Organisationen der Wohlfahrtspflege, der Lebenshilfe und von Selbsthilfeorganisatonen zur Verfügung. Unabhängig davon gibt es ein medizinisches Beratungsangebot für den Fall, dass Spätabtreibungen vorgenommen werden sollen. Dieses medizinische Beratungsangebot sollte m.E. um ein psychosoziales Beratungsangebot ergänzt und zu einer pflichtigen Beratung gemacht werden.
Freundliche Grüße
Filiz Polat