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Felix Schreiner
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Frage von Heike B. •

Frage an Felix Schreiner von Heike B. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur Reform des Personenbeförderungsrechts. Gerne schildere ich Ihnen meine diesbezügliche Haltung.

Allen Prognosen zufolge wird das Verkehrsaufkommen im Personenverkehr auch in den nächsten Jahren weiter wachsen. Nach Vorausschätzung des Bundesverkehrsministeriums nimmt der Pkw-Verkehr dabei bis zum Jahr 2030 um rund 10 Prozent zu (gegenüber 2010). Ziel meiner Fraktion bleibt es, individuellen Verkehr zu ermöglichen und für jedermann bezahlbar zu halten. Zur Vollständigkeit gehört indes auch, dass bereits heute viele Städte mit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur an Grenzen stoßen und dabei eine zu hohe Schadstoff- und Schallbelastung verzeichnen.

Zwar sinkt die Stickoxidbelastung seit Jahren - auch durch die Maßnahmen der Bundesregierung - kontinuierlich, bei der CO2-Belastung durch den Straßenverkehr besteht indes weiterhin großer Handlungsbedarf. Eine Lösung dafür besteht für mich darin, dass wir Verkehre effizienter organisieren. Dafür gilt es sowohl die Potentiale der Digitalisierung auszuschöpfen, beispielsweise durch eine bessere Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger, als auch neue Mobilitätsangebote zu ermöglichen, beispielsweise Car- oder Ride-Sharing.

Dafür braucht es die passenden rechtlichen Voraussetzungen. Ich halte es daher für notwendig, dass wir als Gesetzgeber das Personenbeförderungsrecht, das in Teilen noch aus dem vergangenen Jahrhundert stammt, modernisieren. Kurzum, das Personenbeförderungsrecht muss mit der Entwicklung neuer Mobilitätsangebote Schritt halten, um effiziente und klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen. Deshalb läuft derzeit die parlamentarische Beratung der möglichen Eckpunkte des künftigen Personenbeförderungsrechts.

Mir ist es dabei wichtig, dass wir mit der Reform zu einer Marktorganisation kommen, die einen fairen Wettbewerb zwischen den bestehenden Mobilitätsdienstleistern und neuen Mobilitätsanbietern ermöglicht. Mir ist außerdem wichtig, dass wir dabei nicht nur den urbanen Verkehr im Blick haben, also etwa das Pooling von PKW-Fahrten, sondern auch brauchbare Konzepte für die Versorgung im ländlichen Raum anschieben. Konkret bedeutet das, dass wir bei der Novellierung der Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auch über die in § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG normierte Rückkehrpflicht für Mietwagen diskutieren, ohne dabei den wichtigen Beitrag des Taxigewerbes aus dem Blick zu lassen. Von einer "Freigabe des Marktes" kann damit nicht die Rede sein. Ich bin mir vielmehr durch den angesprochenen Vergleich mit anderen Länder der Gefahr bewusst, dass ein Markt ohne Auflagen letztlich zu mehr Verkehr und schlechteren Arbeitsbedingungen führen dürfte. Eine solche Entwicklung aber widerspräche dem Ziel der Reform, die Potentiale der Digitalisierung für einen klimafreundlichen Verkehr zu nutzen.

Herzliche Grüße

Ihr

Felix Schreiner, MdB

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