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Felix Martin
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Frage von Kirsten P. •

Frage an Felix Martin von Kirsten P. bezüglich Verkehr

Lieber Felix Martin,
herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung. Dass das Wasserrecht ausreichend Möglichkeit bietet, mit den während des Baus aufkommenden Problemen umzugehen, kann ich nicht glauben. Wahrscheinlich hatte das Gericht keine Kenntnis von dem Untergrund. Denn in der Zwischenzeit haben unabhängige Gutachter festgestellt haben, dass im vorliegenden Fachgutachten der ahu GmbH die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllt sind. So ist z. B. nicht genau untersucht, welcher Art die Gifte im Boden sind und welche Auswirkungen die Arbeiten auf die Qualität des Grundwassers haben werden. Auch beruht das Gutachten auf alten Daten und berücksichtigt nicht, dass sich der Niederschlag in den letzten Jahren im Sommer verringert hat, und damit die Trinkwasserversorgung im Rhein-Main-Gebiet schon jetzt ohne die Autobahn im Sommer problematisch ist. Genauere Informationen finden sich hier
https://wald-statt-asphalt.net/de/wsa-stellungnahme-wasserrahmenrichtlinie/
Wirst Du Maßnahmen ergreifen, um ein neues Fachgutachten zum Trinkwasserschutz zu erwirken, und bis dahin ein Moratorium erwirken?
Das würde mich sehr freuen!
Mit hoffnungsfrohen grünen Grüßen
Kirsten Prößdorf

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Liebe Kirsten Prößdorf,
auch ich bin der Meinung, dass in die juristische Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Baus der BAB49 sämtliche fachliche Kenntnisse einfließen müssen.
Alle vorliegenden Rechtsprechungen sind sich aber einige darüber, dass dies geschehen ist oder entsprechende Erkenntnisse nachgeholt wurden. Beispielsweise wurden die vom Bundesverwaltungsgericht angesprochenen wasserrechtlichen Prüfungen inzwischen veranlasst. Auswirkungen des Vorhabens auf Gewässer und insbesondere den Trinkwasserschutz wurden bereits im Planfeststellungsverfahren geprüft, und ein eingeholtes Gutachten hat nachträglich ergeben, dass auch die weitergehenden Forderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllt sind.
Es ist nicht die Aufgabe von Gerichten, politische Entscheidungen – wie die von CDU, SPD und FDP den Lückenschluss der BAB49 zu vollenden – inhaltlich zu bewerten. Stattdessen sollen sie die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen beurteilen. Schon in meiner letzten Antwort habe ich darauf hingewiesen, dass in Hessen kein Moratorium beschlossen werden kann. Von dem bestehenden Baurecht kann nur der Bauherr zurücktreten – und das ist die Bundesrepublik Deutschland. Ein Moratorium kann infolgedessen nur vom deutschen Bundestag beschlossen werden. Im September dieses Jahres wurde genau dort eine Aufkündigung der ÖPP-Verträge zur BABA49 sowie die Einsetzung eines Moratoriums von Grünen Abgeordneten beantragt. Leider wurde der Antrag mit den Stimmen von CDU, CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt.
Solltest du begründete juristische Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Baus der BAB49 haben, so steht es dir frei, ein Klageverfahren anzustoßen oder dich einer bestehenden Klage anzuschließen. Die juristische Rechtmäßigkeit kann aber kein Abgeordneter eines Parlamentes beurteilen. Das müssen Gerichte tun. Und deren Rechtsprechungen zeigen bislang deutlich auf, dass der Bau rechtlich zulässig ist.
Ich finde die politische Entscheidung zum Weiterbau der BAB49 falsch. Als Demokrat ist es aber eine Selbstverständlichkeit, dass ich eine demokratisch getroffene Entscheidung sowie die Rechtsprechungen von unabhängigen Gerichten akzeptiere.

Beste Grüße
Felix Martin

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