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Felix Döring
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Frage von Monika S. •

Wie stehen Sie zum Ukraine Konflikt und sind Sie für ein Verbot der AFD

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Guten Tag Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zum russischen Angriffskrieg:

Die Ukraine ist Opfer eines brutalen Angriffskrieges geworden, den sie in keiner Weise provoziert hat. Der Angriff Russlands richtet sich gegen die Staatlichkeit der Ukraine und soll sie zu einem von Russland kontrollierten Vasallenstaat machen. Mehr noch, die russische Führung spricht den Ukrainer*innen die nationale Identität ab und behauptet, dass eine ukrainische Nation nicht existiert. Wir stehen solidarisch an der Seite der Ukraine, damit sie diese brutale Invasion abwehren kann. Dabei unterstützen wir sie mit militärischen Mitteln, mit finanzieller und humanitärer Hilfe und mit internationalen diplomatischen Bemühungen. Dies ist nicht nur ein Gebot der Solidarität und der Menschlichkeit, sondern auch in unserem ureigenen Sicherheitsinteresse, denn wir verteidigen so auch die Charta der Vereinten Nationen und die internationale Sicherheitsordnung, in der das gewaltsame Verschieben von Grenzen und nukleare Drohungen keinen Erfolg haben dürfen.

Zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren:

Die AfD ist ganz klar eine Gefahr für unsere Demokratie. Sie ist zwar eine demokratisch gewählte Partei, aber sie ist keine demokratische Partei. Ich erinnere mich sehr gut an Äußerungen von führenden Mitgliedern, dass man an der deutschen Grenze auf Frauen und Kinder schießen oder Menschen „entsorgen“ lassen wolle und halte die AfD im Kern für rassistisch, frauenfeindlich, antisemitisch und eine Gefahr für unsere Demokratie. Deshalb halte ich ein AfD-Verbot für richtig!

Wir müssen die Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen. Eine der Lehren aus der Nazi-Zeit ist, dass es eine Möglichkeit geben muss, verfassungswidrige Parteien zu verbieten. Bei einem solchen Verfahren geht es nicht darum, sich eines politischen Gegners zu entledigen. Es geht um die Prüfung der Verfassungswidrigkeit. Das Grundgesetz sieht diese Möglichkeit als schärfstes Schwert bewusst vor. Aufgrund der drastischen Folgen sind die Anforderungen an das Verbot einer Partei in unserer Demokratie allerdings sehr hoch. Die gescheiterten Versuche eines NPD-Verbots haben verdeutlicht, wie hoch die rechtlichen Hürden sind. Für eine Verbot muss der Partei eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung” nachgewiesen werden und „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von der Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint”.

Ich bin froh, dass sich unsere Verfassungsjuristen intensiv mit der Frage rund um ein AfD Parteiverbot befassen und die Erfolgschancen beobachten und regelmäßig einschätzen. Einen Antrag für ein Verbotsverfahren sollten wir nur stellen, wenn die im Grundgesetz und durch die klarstellenden Urteile des Verfassungsgerichts formulierten Voraussetzungen erfüllt sind und es damit aussichtsreich wäre, dass das Verfahren zum Erfolg führt. Von einem Scheitern eines Verbotsverfahrens würde die AfD noch einmal deutlich profitieren. Ich halte die AfD für hinreichend gefährlich, dass wir uns das nicht erlauben können. 

Ein Indiz für die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens ist die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden. Die AfD-Bundespartei wird aktuell als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Die rechtlichen Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens sind unter diesen Voraussetzungen unklar. Die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind vom Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Chancen, dass ein Verbotsverfahren gegen diese Landesverbände glückt, sind dementsprechend deutlich höher. Ich spreche mich deshalb dafür aus, dass zunächst ein Verbotsverfahren gegen diese AfD-Landesverbände eingeleitet wird und basierend auf diesen Urteilen später über einen Antrag für ein Verbotsverfahren der AfD-Bundespartei entschieden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Döring, MdB

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