was wollen sie gegen die Korruption und den fortschreitenden Lobbyismus und die üppigen Nebeneinkünfte bei ihrer Wiederwahl tun?
ich war bisher Wähler der Grünen, kann dies aber nicht mehr verantworten. Um einen gewissen Gegenpol zur CDU/CSU zu wahren, werde ich SPD wählen, da ich davon ausgehe dass es eine CDU/SPD Koalition geben wird. Somit gibt es gewisse kollegiale Reibungspunkte.

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zu den Nebeneinkünften von Abgeordneten:
2021 hat die SPD-Bundestagsfraktion deutlich schärfere Transparenz-Regeln für Einkünfte und Nebentätigkeiten von Abgeordneten durchgesetzt. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden seither betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind jetzt anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften müssen bereits ab 5 Prozent (zuvor: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) sind seitdem anzeige- und veröffentlichungspflichtig. Aktienoptionen müssen durch diese Regelungen angezeigt und veröffentlicht werden, und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag haben wir gesetzlich verboten. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit sind seither untersagt. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete ist seit der Regeländerung ebenfalls verboten.
Das waren bemerkbare Änderungen, die den Bürgerinnen und Bürgern mehr Transparenz als je zuvor ermöglichen und den Abgeordneten mehr Regeln als je zu vor vorgeben.
Kontrolle und Transparenz im Lobbyismus:
Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion gibt es seit 2022 das Lobbyregister. Interessenvertreterinnen und -vertreter müssen umfassende Angaben zu ihrer Identität und zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen. Auch müssen sie sich an einen verbindlichen Verhaltenskodex für integre Interessenvertretung halten. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Register veröffentlicht.
In dieser Legislaturperiode haben wir noch einmal nachgeschärft: Lobbyistinnen und Lobbyisten müssen jetzt angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Die Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wurde gestrichen. Damit wird transparenter, wer die jeweilige Lobbyorganisation finanziert. Bei der Beauftragung von mehreren Interessenvertreterinnen und -vertretern wird künftig besser dargestellt, wer sich hinter dem ursprünglichen Auftrag verbirgt.
Wir haben damit eines der schärfsten Lobbyregister der Welt.
Wir wollen an diese Erfolge anknüpfen und kontinuierlich für mehr Transparenz sorgen. Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns bereits seit langem für die Zusammenführung der bestehenden Informationszugangsregelungen - also das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - und die Weiterentwicklung zu einem umfassenden Transparenzrecht in einem Bundestransparenzgesetz ein. Das Ranking von Transparency International belegt die Notwendigkeit, dass Deutschland die gesetzlichen Regelungen zur Informationsfreiheit zu einem Transparenzrecht weiterentwickeln muss.
Gemeinsam mit den Grünen und der FDP hatten wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt ein Transparenzgesetz umzusetzen. Durch die vielfältigen Krisen mussten wir dieses Vorhaben in das letzte Jahr der Legislaturperiode schieben. Das Ende der Koalition führte nun dazu, dass ein entsprechendes Gesetz leider nicht mehr umgesetzt werden konnte.
Wir halten weiter an dem Ziel fest! Ob ein solches Gesetz kommt, wird von den Mehrheiten im nächsten Deutschen Bundestag abhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Döring, MdB