Wie stellen Sie sicher, dass Grund- und Menschenrechte in Zukunft für alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich trans-Personen Gültigkeit haben? Grundrechte sind unteilbar und unveräußerlich!
Sehr geehrter Herr Droßmann,
das Grundgesetz ist vor einigen Jahrzehnten aus sehr gutem Grund verabschiedet worden. Auf die darin formulierten Grund- und Menschenrechte können ausnahmslos alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland Anspruch erheben. Die Gewährung von Grundrechten unterliegt keinesfalls der Willkür von Politik und Justiz.
Und auch wenn trans-Personen von vielen nicht verstanden werden, ist deren Existenz bewiesen, und niemand hat das Recht, deren Existenzrecht und folglich deren Anspruch auf Grundrechte in Frage zu stellen.
Allerdings werden sowohl durch TSG als auch vorliegenden Entwurf des SBG elementare Grundrechte von trans-Personen systemisch gebeugt.
Beide Rechtsnormen sehen für trans-Personen ein Zwangs-Outing vor als Basis für systemische Diskriminierung und Ausgrenzung. Zwangs-Outing beugt jedoch rechtswidrig Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so dass freie Entfaltung der Persönlichkeit verhindert wird.
Hallo Melanie B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zunächst bin ich sehr froh, dass wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz endlich das diskriminierende und in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz abschaffen.
Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Meilenstein. TIN-Personen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung bei Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, die Einholung von medizinischen/psychiatrischen Gutachten sowie Gerichtsverfahren werden endlich nicht mehr erforderlich sein.
Ich nehme Ihre Bedenken um die Wahrung der Grundrechte von TIN-Personen zur Kenntnis, muss aber auch sagen, dass ich Ihre Argumentation in Teilen nicht nachvollziehen kann. Was sie als „Zwangs-Outing“ beschreiben, ist ein Antrag beim Standesamt auf Änderung. Natürlich bedeutet dieser Antrag in diesem Moment ein Outing gegenüber den Standesbeamt*innen. In der Folge können aber sämtliche Dokumente des Alltags mit dem neuen Namen ausgestellt werden, sodass beispielsweise mit einem Bezahlvorgang mit der EC-Karte eben kein Outing mehr einhergeht. Wir wollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz Hürden abbauen und erleichtern so die gesellschaftliche Teilhabe von TIN-Personen.
Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt. Sie können sich sicher sein, dass ich mich als queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion vehement für ein möglichst barrierearmes und diskriminierungsfreies Gesetz einsetze, bei dem alle Grundrechte von TIN-Personen gewahrt werden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit auch direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Falko Droßmann