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Falko Droßmann
SPD
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Frage von Friede M. •

Werden sie sich in verbleibenden Gesprächen um das geplante Selbstbestimmungsgesetz dafür einsetzen, dass dieses keine neuen Risiken und Diskriminierungen schafft?

hierzu zwei Beispiele:
Alle nicht-deutschen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ihren Geschlechtseintrag ändern können – auch diejenigen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht – und damit nicht auf deutsche Staatsangehörige beschränkt und nicht vom Aufenthaltsstatus abhängig, betont Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (Deutscher Juristinnenbund, Professorin für Verfassungsrecht)

Außerdem werden TIN-Menschen werden unter Generalverdacht gestellt, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern, und ihre persönlichen Daten automatisch an zahlreichen Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes äußerte "erhebliche rechtliche Bedenken" an diesem Vorschlag und sieht im Gesetzesentwurf  einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Besonders sensible und schutzbedürftige Daten wie diese dürfen nicht anlasslos weitergegeben werden.

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Antwort von
SPD

Hallo Friede M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst bin ich sehr froh, dass wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz endlich das diskriminierende und in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz abschaffen.

Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Meilenstein. TIN-Personen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung bei Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, die Einholung von medizinischen/psychiatrischen Gutachten sowie Gerichtsverfahren werden endlich nicht mehr erforderlich sein.

Ich habe Ihre Bedenken und Ihre Wünsche in Bezug auf Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und die Sicherheit der persönlichen Daten zur Kenntnis genommen

Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt. Leider kann ich Ihnen noch keine konkreten Details zu diesen Verhandlungen mitteilen. Sie können sich allerdings sicher sein, dass ich mich als queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion vehement für ein möglichst barrierearmes und diskriminierungsfreies Gesetz einsetze, bei dem alle Grundrechte von TIN-Personen gewahrt werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit auch direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Falko Droßmann

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