Sehr geehrter Herr Droßmann, wie stehen Sie zur Nutzung von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum? Sehen Sie bei der Nutzung solcher Software einen Verstoss gegen die Menschenrechte?
Sehr geehrter Herr H.,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum stellt in meinen Augen einen Eingriff in die Grundrechte dar. Konkret sehe ich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen.
Daraus ergibt sich für mich die Frage, ob dieser Eingriff durch ein übergeordnetes Ziel zu rechtfertigen sein könnte. Die Maßnahmen zum Schutz vor der Covid-19 Pandemie sehe ich zum Beispiel ebenfalls als Eingriff in die Grundrechte. Jedoch wird dieser durch den Schutz anderer Grundrechte gerechtfertigt.
Bei Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum, sehe ich den Eingriff jedoch als nicht gerechtfertigt an. Ich schließe mich der Position der SPD-Bundestagsfraktion an. Wir sehen in der pauschalen Anwendung dieser Software im öffentlichen Raum eine Rote Linie.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne jederzeit direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Falko Droßmann