Petition AfD-Verbot Prüfen? Halten Sie eine solche Petition für richtig und würden Sie sich im Namen der Demokratie einsetzen?
Sicherlich haben Sie von der Petition (ggf. durch die ZDF Sendung "Die Anstalt" vom 10.10.2023) gehört, ein Parteiverbot der AfD vom Bundesrat prüfen zu lassen.
Als überzeugter Demokrat liegt es mir sehr am Herzen, diese zu schützen und vor Einflüssen zu bewahren, die darauf aus sind, diese Demokratie für ihre Zwecke auszunutzen, um sie letztlich zu zerstören.
Ich empfinde die Parallelen zur Weimarer Zeit als sehr erschreckend und es erfüllt mich mit Sorge, einer Partei in Deutschland zusehen zu müssen, die sich verdeckt bis ganz offen mit ideologischen Gedankengut der NSDAP solidarisiert, ihre menschenverachtende Sprache nutzt und gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung vorgehen will. Wenn uns die Geschichte eines gelehrt hat, dann die aus ihr abgeleitete Weisheit:
Wehret den Anfängen!
Wir haben meines Erachtens lange genug zugeschaut.
Würden Sie eine solche Petition unterstützen?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die SPD-Bundestagsfraktion und ich teilen Ihre Sorgen im Bezug auf die AfD. Insbesondere für mich als queerpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist es schwer erträglich, die Entgleisungen und die rechte Hetze dieser Partei im Deutschen Bundestag zu ertragen.
Ein Mittel der demokratischen Fraktionen, um der von der AfD ausgehenden Gefahr für unsere Demokratie zu begegnen, ist es sich, unmissverständlich von der AfD abzugrenzen und jeglicher Zusammenarbeit auf allen politischen Ebenen eine klare Absage zu erteilen.
Das Verfahren zum Verbot einer Partei gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes unterliegt der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn ihr Handeln systematisch und planvoll darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben bzw. zu beseitigen. Es erfordert allerdings konkrete substanzielle Anhaltspunkte dafür, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.
Die anspruchsvollen Kriterien für ein Parteiverbot setzen hohe Anforderungen an die Beweisführung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt Informationen über Bestrebungen, die gegen die grundlegenden Prinzipien unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sind. Angesichts der zunehmend deutlichen Haltung wird die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall behandelt. In diese Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz setze ich großes Vertrauen.
Unabhängig von einem Parteiverbot der AfD ist es wichtig, rechtsextremes Gedankengut überall zu bekämpfen. Hier ist die ganze Gesellschaft gefragt. Unser primäres Ziel ist es, die AfD politisch in den Parlamenten zu stellen und ihre menschenverachtende Politik zu entlarven und sichtbar zu machen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch jederzeit direkt an mein Büro wenden.
Mit solidarischen Grüßen
Falko Droßmann