Was werden Sie unternehmen, damit im neuen Tierschutzgesetz die schlimmsten Tierquälereien unterbunden werden?
Sehr geehrter Herr Funke,
was werden Sie unternehmen, dass es im neuen Tierschutzgesetz endlich ein Verbot von Langstrecken-Tierttansporten in Läder außerhalb der EU gibt, dass jegliche Form der Anbindehaltung verboten wird, dass es ein Verbot aller Wildtierarten im Zirkus gibt, dass es ein Verbot des Verkaufs von Welpen und anderen Tieren über Online-Plattformen gibt und dass es ein Verbot von Qualzuchten im Haustierbereich und der Landwirtschaft gibt ? Es ist an der Zeit, dass der Mensch endlich begreift, dass er Tiere solchen Qualen nicht auszusetzen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona C.
Sehr geehrte Frau C.
vielen Dank für Ihre Frage und dass sie sich mit diesem wichtigen Anliegen an mich wenden. Der Schutz von Tieren ist ein Thema, das nicht nur mir persönlich, sondern auch der SPD-Bundestagsfraktion sehr am Herzen liegt. Das zeigt sich schon im Koalitionsvertrag, wo wir uns als Regierungsparteien die notwendigen und von Ihnen genannten Verbesserungen vorgenommen haben. Im jetzigen Gesetzgebungsverfahren stammt der erste Entwurf aus dem grüngeführten Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Insbesondere durch von der FDP forcierte Änderungen ist dieser nach jetzigem Stand weniger ambitioniert als gewünscht und von der SPD-Fraktion gefordert. In vielen Punkten sieht der Entwurf allerdings jetzt schon große Verbesserungen in Bezug auf die von Ihnen genannten Themen vor.
Denn geplant sind Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des illegalen Handels von Welpen und anderen Tieren auf Online-Plattformen. Als wichtiger Baustein dafür dient die Einführung einer obligatorischen Kennzeichnung zur Registrierung von Hunden und Katzen, um eine bessere Identifizierung und Rückverfolgbarkeit der Tiere zu gewährleisten.
Außerdem sind einige Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben vorgesehen. Dabei wird eine Neuanschaffung von Wildtieren wie Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Affen, Großbären, Großkatzen sowie Robben in der Regel nicht mehr möglich. Damit wird das Halten und Zurschaustellen von Wildtieren an wechselnden Orten langfristig unterbunden.
Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren vor, Qualzucht zu beenden. Die neuen Regelungen sollen das Nachweisen der Qualzucht sowie die Durchsetzung deren Verbot für die Behörden vereinfachen. Außerdem darf ein Tier mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr ausgestellt werden, wodurch die Nachfrage nach entsprechend gezüchteten Nachkommen sinken wird.
Darüber hinaus wird in Form eines Kompromisses mit langer Übergangsfrist die Anbindehaltung grundsätzlich verboten. Lediglich die „Kombihaltung“ bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen zulässig. Dabei ist es unser Ziel, unserer Verantwortung sowohl für Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden als auch für den Schutz der Tiere, die wir für die Pflege dieser Landschaften brauchen, gerecht zu werden.
Im weiteren Verlauf geht dieser Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung. Dabei werden wir als SPD-Fraktion uns weiter für mehr Verbesserungen des Tierschutzes, insbesondere in Hinblick auf die von Ihnen genannten Punkte einsetzen. Ich hoffe sehr, dass das gerade in Bezug auf die Einschränkung von Lebendtiertransporten in Drittstaaten gelingt. Dabei ist es wichtig, der Unterstützung möglichst vieler Menschen wie Ihnen sicher zu sein.
Nichts desto trotz möchte ich betonen, welche großartigen Fortschritte der Entwurf zum neuen Tierschutzgesetz bereits mit sich bringt und mit welchem starken Einsatz die Regierungsparteien das Thema voran bringen. Zugleich danke ich Ihnen herzlich für Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Funke