Warum beinhaltet das neu geplante Tierschutzgesetz keinen besseren Schutz für unsere Tiere??!!!
Sehr geehrter Herr Funke,
mit Bestürzung musste ich feststellen, dass das neu geplante Tierschutzgesetz leider nicht dem Wohl der Tiere dient und erneut viel Leid für diese bedeuten wird. Ich fordere daher eine Nachbesserung, insbesondere
- das Verbot von Langstrecken-Tiertransporten außerhalb der EU;
- ein Verbot von Amputationen, um Tiere an die landwirtschaftlichen Haltungssysteme anzupassen;
- ein Verbot jeglicher Form der Anbindung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und der Anbindehaltung von Greifvögeln;
- Verbot der Privathaltung exotischer Tiere (z.a. Affen, Tiger und Reptilien) als "Haustiere";
- Verbot aller Wildtierarten im Zirkus ohne Einzelschlupfloch;
- Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere auf Onlineplattformen! Die Tierheine, welche kaum staatliche Unterstützung bekommen, sind voll!!!
- Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
Sehr geehrte Frau S.,
Vielen Dank für Ihre Frage und konkreten Forderungen für ein besseres Tierschutzgesetz. Der Schutz von Tieren ist ein Thema, das nicht nur mir persönlich, sondern auch der SPD-Bundestagsfraktion sehr am Herzen liegt. Schon mit dem Koalitionsvertrag haben wir uns als Regierungsparteien verschiedene Verbesserungen vorgenommen. Im jetzigen Gesetzgebungsverfahren stammt der erste Entwurf aus dem grüngeführten Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Insbesondere durch von der FDP forcierte Änderungen ist dieser nach jetzigem Stand weniger ambitioniert als gewünscht und von der SPD-Fraktion gefordert. Dennoch enthält der Entwurf auch jetzt schon große Verbesserungen in Bezug auf die von Ihnen genannten Themen. Auf diese gehe ich im Einzelnen kurz ein:
- Ihre Besorgnis und Empörung über die fortgesetzten Tiertransporte in sogenannte Hochrisikostaaten teile ich. Dabei gibt es leider erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, um diese zu unterbinden. Bereits jetzt hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen. Es argumentiert aber, dass dies nicht mit dem EU-Recht vereinbar wäre. Dies wird jetzt zu prüfen sein. Für die SPD-Fraktion ist klar, dass strengere Regelungen auch auf europäischer Ebene eingeführt werden müssen. Darüber hinaus haben wir das Ziel im Blick, ein Verbot von Tiertransporten in Länder außerhalb der EU bei den anstehenden Verhandlungen rechtssicher im Tierschutzgesetz zu verankern.
- Es braucht Konkretisierungen, um das Verbot nicht kurativer Eingriffe (Amputationen) zu unterbinden. Besonders populär ist dabei das routinemäßige Kürzen von Schwänzen bei Lämmern und Ferkeln. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll dies bei Lämmern generell verboten werden, während Halter:innen von Schweinen Voraussetzungen dafür schaffen müssen, dass auf die Kürzung der Schwänze verzichtet werden kann. Damit wird endlich eine Praxis reduziert, die nicht mit dem Tierschutz vereinbar ist.
- In Form eines Kompromisses mit langer Übergangsfrist wird die Anbindehaltung grundsätzlich verboten. Lediglich die „Kombihaltung“ bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen zulässig. Dabei ist es unser Ziel, unserer Verantwortung sowohl für Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden als auch für den Schutz der Tiere, die wir für die Pflege dieser Landschaften brauchen, gerecht zu werden.
- Der Entwurf beinhaltet bereits einige Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben. Dabei wird eine Neuanschaffung von Wildtieren wie Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Affen, Großbären, Großkatzen sowie Robben in der Regel nicht mehr möglich. Damit wird das Halten und Zurschaustellen von Wildtieren an wechselnden Orten langfristig unterbunden.
- Ebenfalls vorgesehen sind Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des illegalen Handels von Welpen und anderen Tieren auf Online-Plattformen. Als wichtiger Baustein dafür dient die Einführung einer obligatorischen Kennzeichnung zur Registrierung von Hunden und Katzen, um eine bessere Identifizierung und Rückverfolgbarkeit der Tiere zu gewährleisten.
- Des Weiteren setzen wir uns mit dem neuen Gesetzentwurf dafür ein, Qualzucht zu beenden. Die neuen Regelungen sollen das Nachweisen der Qualzucht sowie die Durchsetzung deren Verbot für die Behörden vereinfachen. Außerdem darf ein Tier mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr ausgestellt werden, wodurch die Nachfrage nach entsprechend gezüchteten Nachkommen sinken wird.
Im weiteren Verlauf geht dieser Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung. Dabei werden wir als SPD-Fraktion uns weiter für mehr Verbesserungen des Tierschutzes, insbesondere im Hinblick auf die von Ihnen genannten Punkte, einsetzen. Dabei ist es wichtig, der Unterstützung möglichst vieler Menschen wie Ihnen sicher zu sein.
Nichts desto trotz möchte ich betonen, welche großartigen Fortschritte der Entwurf zum neuen Tierschutzgesetz bereits mit sich bringt und mit welchem starken Einsatz die Regierungsparteien das Thema voranbringen. Zugleich danke ich Ihnen herzlich für Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Funke