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Eva Lettenbauer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martin R. •

Frage an Eva Lettenbauer von Martin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lettenbauer,

In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rey,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir wollen eine andere politische Kultur in
Bayern und einen lebendigen Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern
und der Verwaltung. Deshalb setzen wir uns für ein
Informationsfreiheitsgesetz ein und erweitern dieses zum
Transparenzgesetz. Wir wollen ein Transparenzgesetz nach dem Grundsatz:
Öffentliche Informationen sollen öffentlich gemacht werden, private
Informationen bleiben privat. Bereits in der letzten Legislaturperiode
hat die Grüne Fraktion einen Entwurf für ein solches Gesetz im Landtag
eingebracht:
https://www.gruene-fraktion-bayern.de/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/15-07-21_ge_bayerisches_transparenzgesetz.pdf.
Dieser wurde abgelehnt.
Auch für diese Legislatur haben wir uns im Grünen Landtagswahlprogramm
2018 (S. 76f) dafür ausgesprochen, mit unserem Transparenzgesetz die
Grundlagen für ein umfassendes Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht zu
legen. Das Informationsrecht gegenüber der Verwaltung ist ein
anerkanntes Bürger*innenrecht. Nur durch die umfassende Einsicht in die
Arbeit von Verwaltungen, kann ein wirkliches Vertrauen in den Staat
geschaffen werden. Jeder Mensch hat das Recht auf Informationsfreiheit.
Mit unserem Gesetz wird das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen
umfassend gewährt, das heißt ohne Darlegung eines Interesses und
außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens. Gleichzeitig werden die
berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater
Dritter, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geschützt. Mit diesem
Informationsrecht wird das in Akten und auf anderen Datenträgern
festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen der Allgemeinheit
unmittelbar zugänglich gemacht und staatliches und kommunales Handeln
transparenter. Darüber hinaus sollen Informationen von öffentlichem
Interesse, wie Beschlüsse der Staatsregierung, Tagesordnungen von
Sitzungen oder beispielsweise Flächennutzungspläne, über ein zentrales
Informationsregister proaktiv verfügbar gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Eva Lettenbauer

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