Frage an Eva Lettenbauer von Ernst S. bezüglich Frauen
Guten Tag Fr. Lettenbauer,
wo sind Frauen vom Gesetz her benachteiligt?
Wo werden Frauen "von Geschlechts wegen" schlechter für dieselbe Leistung (!) bezahlt?
Repräsentieren Kandidatinnen bei Wahlen Frauen?
Muss die "Unterrepräsentanz von Frauen im Berufsleben" gesetzgeberisch beseitigt werden? Wenn ja:
Warum? In welchen Berufen?
Verbietet der Gesetzgeber berufliche Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen? Wenn ja: Wo?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen zu diesem sehr wichtigen Thema. Der Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen wird gesetzlich an vielen Stellen geregelt, außerdem wird beispielsweise durch die Bayerische Verfassung gefordert, die tatsächliche Gleichstellung sicherzustellen. Deshalb ist es notwendig, Gesetze anzupassen, die das Erreichen des Gleichstellungsziels nicht sicherstellen. Ein Beispiel hierfür ist das Landeswahlgesetz, das verändert werden muss, damit Frauen tatsächlich gleichberechtigt als Abgeordnete im Parlament vertreten sind. Auch das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) ist ein zahnloser Tiger; beispielsweise bräuchten Gleichstellungsbeauftragte in Behörden Mindestzeiten, in denen sie für ihre Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte von ihrer regulären Tätigkeit freigestellt werden. Zudem muss es Sanktionsmöglichkeiten geben, wenn die Regelungen aus dem BayGlG nicht eingehalten werden.
Neben Verbesserungsbedarf in Gesetzen gibt es in unserer Gesellschaft – im realen Leben – verfestigte Strukturen und Netzwerke, die Frauen benachteiligen. Diskriminierungen finden im täglichen Leben und im gesellschaftlichen Miteinander immer wieder ihren Ausdruck. Auch dafür muss sensibilisiert und ein Umdenken erreicht werden.
Dass Frauen für gleiche sowie gleichwertige Arbeit schlechter bezahlt werden, wird immer wieder durch wissenschaftliche Studien belegt – als Beispiele möchte ich Ihnen etwa die Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes oder auch der Hans-Böckler-Stiftung nennen. Den sogenannten Gender Pay Gap müssen wir endlich beseitigen, z.B. mit einem wirksamen Entgelttransparenzgesetz, das in Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden gilt, aber auch mit vielen weiteren Maßnahmen. Lassen Sie mich Ihnen ein weiteres Beispiel geben: Frauen sind beispielsweise in Hochschulen und Ämtern noch immer nicht gleichberechtigt in den Führungsebenen vertreten. Dies wollen wir an Hochschulen ändern, indem wir den Frauenanteil einer jeden wissenschaftlichen Karrierestufe durch den Anteil der Frauen auf der direkt darunter liegenden Qualifizierungsstufe definieren. Auch in der Privatwirtschaft besteht Handlungsbedarf. Wir wollen das ändern, mit einer 50-Prozent-Frauenquote für die 3.500 börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. Denn eines ist doch definitiv klar: Die Potenziale und Qualifikationen von Frauen zu vergeuden, kann sich dieses Land nicht weiter leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Lettenbauer