Frage an Eva Lettenbauer von Bernd H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lettenbauer,
laut Medienberichten setzen Sie sich dafür ein, dass mindestens "die Hälfte des Landtages weiblich oder divers sein muss". Als Bürger erwarte ich vom Parlament vernünftige Politik, unabhängig vom Geschlecht der Beteiligten an den jeweiligen Entscheidungen.
Ich habe folgende Fragen an Sie:
- wie wollen Sie verhindern, dass die Geschlechterquote fähige Kandidaten/Kandidatinnen verdrängt,
- werden weitere Quoten folgen um gesellschaftliche Verhältnisse abzubilden,
- warum übernimmt man nicht im Bereich der Wahllisten der Parteien das Prozedere der Kommunalwahlen?
Mit freundlichen Grüßen
B. Herwig
Sehr geehrter Herr H.,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
- Ich bin überzeugt, dass es ausreichend fähige Kandidatinnen und Kandidaten aller Geschlechter gibt.
- Ich setze mich nicht für weitere gesetzliche Regelungen ein. Die Gleichstellung von Männern und Frauen hat Verfassungsrang, wie in der Bayerischen Verfassung. §118 (2) nachzulesen ist: "Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Um dieses durch die Verfassung garantierte Ziel zu erreichen besteht dringender Handlungsbedarf. Im Landtag liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter bei lediglich 26,8 %. Unter den 91 direktgewählten Stimmkreisabgeordneten sind lediglich 19 Frauen, das entspricht einem Frauenanteil von 20,9%. Ich erachte es für notwendig das Wahlrecht zu reformieren, damit das Erreichen des Ziels sichergestellt wird. Die Repräsentanz der breiten Bevölkerung ist mir dennoch sehr wichtig. Ich sehe alle Parteien in der Pflicht durch ihre Kandidierendennominierungen für ein Parlament zu sorgen, das beispielsweise aus verschiedenen Berufsgruppen, Menschen verschiedenen Alters, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und Menschen mit und ohne Behinderung besteht.
- Wir ändern mit dem "Hälfte-der-Macht-Gesetz" das Landtagswahlrecht absichtlich nur hinsichtlich der Gleichberechtigung der Geschlechter ab und behalten die Grundsätze des Wahlrechts bei, um nur diesen Aspekt zu diskutieren. Was weitere Wahlrechtsreformen angeht, möchte ich der Meinungsfindung in meiner Partei nicht vorgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Lettenbauer