Frage an Eva Bulling-Schröter von torsten h. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Bulling-Schroeter,
an Sie als Mitglied des Umweltausschusses:
der recht schoen ausgefallene Herbst ruft wieder alle Arten von Laermmachern ins Freie - ´Laubsauger´ etc - Geraete, die mit hoechstem Laermaufwand der Natur und der Ruhe den Garaus machen. Der Laerm, der dabei entsteht, ist schlicht unertraeglich - diese Geraete sind eine unverschaemte Belaestigung fuer die Anwohner.
Ich habe mich kundig gemacht; Aussage: da es sich nicht um stationaere Anlagen handelt, gilt die BImsch nicht; rahmengebend ist dabei eine EU - Verordnung - die einzige Laermgrenze ist durch die Gesundheitsgefaehrdung gegeben, und da moege man privat klagen. Aber selbst das ist unmoeglich, da die EU-Verordnung Emissionen bis zu 115 dB zulassen - dass ist auf die Dauer toedlich, aber industriefoerdernd..
!!! DASS DARF DOCH NICHT WAHR SEIN !!!
Offenbar ist es aus Sichtwinkel der EU zulaessig, beliebig in Zeitumfang und Laermintensitaet bis an die Schmerzgrenze Krach zu machen, keine Vorschrift, keine Geraetetypenpruefung steht dem im Wege.
Ich moechte Sie bitten, Stellung zu nehmen, wieso Sie und Ihre Partei es nicht fertig bringen, eine Vorschrift, die
- im Maximalpegel
- in Dauer
- in Abhaengigkeit vom Umfeld
die Laermemission von ausserhaus verwendeten Geraeten festlegt und bei Verstoss Sanktionen festlegt, zu beschliessen.
Mit freundlichen Gruessen
Torsten Hauberg
Sehr geehrter Herr Hauberg,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu den Laubbläsern / -saugern. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung in den letzten drei Sitzungswochen und einer Vielzahl von Fachveranstaltungen in der einzigen sitzungsfreien Woche dazwischen komme ich leider erst jetzt dazu, Ihre Anfrage zu bearbeiten. Das in unserer Fraktion zuständige MdB-Büro Lutz Heilmann hat sich über den Sachverhalt informiert. Auf Grundlage der Recherche des dortigen Mitarbeiters Gerrit Schrammen möchte Ihnen nun antworten.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Fraktion DIE LINKE bislang auch im Lärmschutz stark engagiert hat. So haben wir einen umfangreichen Änderungs- und auch einen Entschließungsantrag zum Fluglärmgesetz eingebracht. Außerdem haben wir in den Haushaltsberatungen zwei Mal die - mittlerweile auch von der Koalition beschlossene - Erhöhung der Mittel zur Lärmsanierung an Schienenwegen gefordert. Ferner werden wir in Kürze eine Kleine Anfrage zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie an die Bundesregierung stellen.
Ich gebe allerdings zu, dass wir uns mit dem Problem der Laubsauger/-bläser bislang noch nicht beschäftigt haben. Dies ist auch der extremen Themenfülle geschuldet, die die Abgeordneten im Umweltbereich zu bewältigen haben - im Grunde sind drei Personen gefordert, die Arbeit eines ganzen Ministeriums zu kontrollieren. Themen, die da nicht auf der Tagesordnung stehen, können da oftmals nicht bearbeitet werden, auch wenn sie eigentlich wichtig sind.
Damit komme ich gleichzeitig zu dem am Ende Ihrer Anfrage geäußerten Bitte um Stellungnahme, warum DIE LINKE bislang noch keine Vorschrift beschlossen hat, den Lärm dieser Geräte zu begrenzen: DIE LINKE kann eine solche Vorschrift gar nicht beschließen. Selbst wenn Deutschland national die Möglichkeit hätte, entsprechende Grenzwerte für diese Geräte zu beschließen, kann DIE LINKE das nicht tun. Als Oppositionsfraktion können wir zwar Anträge an die Bundesregierung formulieren, die dann im Bundestag aber immer und ausnahmslos von der jeweiligen Koalition abgelehnt werden. Der Effekt, den wir mit Anträgen zu erzielen wollen, ist demnach, den "Finger in die Wunde" zu legen und darauf zu hoffen, dass - vor allem bei entsprechender öffentlicher Sensibilität für das Thema - die Regierung bzw. die Koalition die jeweiligen Probleme aufgreift und diese mit eigenen Anträgen oder Gesetzen zu lösen versucht.
Zu den Laubsaugern/-bläsern konkret: Wir stimmen Ihnen zu, dass diese Geräte oftmals einen erheblichen Lärm produzieren und dass die Notwendigkeit ihres Einsatzes nicht jedem/jeder unbedingt einleuchten muss. Wir stimmen Ihnen auch zu, dass es am besten wäre, die Geräte würden allesamt wesentlich leiser. Nach unserer Recherche sind Ihre Angaben, dass es keine rechtlichen Beschränkungen gibt, aber nicht zutreffend: Vielmehr gibt es eine Rechtsverordnung - die auf die eine EU-Richtlinie zurückgeht - welche die Benutzung dieser Geräte so einschränkt, dass sie "nur" Werktags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 in Wohngebieten benutzt werden dürfen. Ausnahmen gelten für solche Geräte, die geringere Lärmemissionen über das Europäische Umweltzeichen nachweisen können. Geregelt ist dies im § 7 der 32. BImSchV zu (Verordnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz).
Grundsätzlich würden wir es begrüßen, wenn leise Geräte nicht nur mit einem Kennzeichen ausgestattet werden würden, sondern wenn in der Tat die Grenzwerte verschärft würden. Denn die Tatsache, dass es leise Geräte gibt, zeigt ja, dass damit die Industrie nicht überfordert sein dürfte. Ob die Fraktion diese Position aber in einem Antrag in den Bundestag einbringt, müssen wir erst innerhalb der Fraktion beraten. Weitere Informationen können Sie in einer Publikation des Umweltbundesamtes nachlesen, zu der Sie hier den Link finden:
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/Kennzeichnungspflicht-BImSchV.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Eva Bulling-Schröter, MdB