Frage an Eva Bulling-Schröter von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bulling-Schröter
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen vom 21.7.2000 und 27.11.2007 den Kreis von Fraktionsfunktionsträgern, die Zulagen aus dem Fraktionshaushalt erhalten dürfen, sehr eng gezogen und auf die Fraktionsvorsitzenden und DEN Parlamentarischen Geschäftsführer, also einen, beschränkt. In der Rechnungslegung 2017 für die Landtagsfraktionen (Drs. 17/23044) wurde erstmals der Kreis der Empfänger von Fraktionszulagen näher bezeichnet.
Insgesamt haben die Fraktionen mehr als 1 Mio. EUR oder 6.6 Prozent der Gesamtausgaben für Ihre Funktionsträger ausgegeben. Davon begünstigt waren mit 45 Abgeordneten mehr als 25 Prozent aller Parlamentsangehören. Bereits aus dieser Zahl ergibt sich, dass hier deutlich mehr Funktionsträger Zulagen erhalten als dies verfassungsrechtlich zulässig ist. Eine Detailbetrachtung ergibt, dass keine einzige Fraktion sich an die vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält.
Wie werden Sie und Ihre Fraktion verfahren? Und wie werden Sie auch gesetzlich sicherstellen, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben künftig im Bayerischen Landtag eingehalten werden?
Sehr geehrter Herr L.,
natürlich werde wir uns an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes
halten. Das ist für eine zukünftige Landtagsfraktion der Linken in
Bayern selbstverständlich.
Ob dieses Problem auf Landesebene gesetzlich zu regeln ist kann ich
jetzt nicht sagen. Wenn ja, dann werden wir diesbezüglich einen Antrag
einbringen. Auf alle Fälle muss dies thematisiert werden und zwar in der
Öffentichkeit. Ich bin der Meinung, dass die Landtagsabgeordneten in
Bayern gut bezahlt werden. Von daher sind derlei Funktionsträgerzulagen
eher überflüssig. Wenn jemand für solch ein Amt kandidiert und gewählt
wird, dann muss sie oder er wissen, dass dies mit sehr viel Arbeit und
Engagement verbunden ist. Wenn jemand in den Fraktionsvorstand oder als
Sprecher/in gewählt wird ist dies natürlich noch etwas zeitintensiver.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass Funktionsträgerzulagen nur sehr
eingeschränkt vergeben werden sollten. In der Regel dienen sie für
besondere Ausgaben, die genau mit der Funktion verbunden sind.
Mit freundlichen Grüssen
Eva Bulling-Schröter