Frage an Eva Bulling-Schröter von Benjamin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bulling-Schröter,
die Abstimmung zum Netzwerkdurchsuchungsgesetz war eine aufgesetzte Farce. Nach § 45 Abs 1 der Geschäftsordnung ist der Bundestag nur dann beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Abgeordneten anwesend sind. Tatsächlich waren keine 10% anwesend. Schon per Definition hätte dieses Gesetz gar nicht durchgewunken werden dürfen. Dennoch wurde in Deutschland die Abstimmung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes erfolgreich vorgenommen. Sich an die eigenen Gesetze zu halten scheint für meine Abgeordneten nicht nötig zu sein. Gesetze sind offensichtlich nur was für den Pöbel...
Unfassbar, man beschließt ein laut vieler Experten(u.a Vereinte Nationen,EU...) nicht verfassungskonformes Gesetz, während man ein anderes Gesetz bricht.
Und die Linke schaut zu.
Quellen und Weiterführendes:
Phönix filmte die Sitzung des Bundestages. Während betreffend der Homoehe, die hoch geschätzt 5% der Bevölkerung betrifft, der Bundestag noch vergleichsweise voll war, leerte sich dieser scheinbar abrupt. Vielleicht schämten sich doch manche Abgeordneten zu sehr sowas durchzuwinken oder hatten Angst später einmal Rechenschaft über die Zustimmung zu einem Zensurgesetz ablegen zu müssen.
https://youtu.be/1n65jp4j85M?t=2487
Massiv enttäuscht bin ich von den Linken: Diese hätten im Alleingang bei Anwesenheit dieses Gesetz verhindern können, denn sie stellen mit 64 Bundestagsabgeordneten mehr Personen als es an diesem Tag insgesamt Abstimmende gab. Komisch, dass diese zufälligerweise nicht da waren, obwohl sie ja sonst auf der Seite des kleinen Mannes stehen.
Zum gesetzlichen Rahmen und auch dazu, wie er in der Praxis gebeugt wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beschlussf%C3%A4higkeit
Gedenkt die Linke nochmal was gegen das Gesetz zu unternehmen?
Erste harmlose Heiko Maas kritische Videos wurden schon von YouTube gelöscht ohne dass diese Hate Speech oder sonstiges enthalten hätten.
https://www.youtube.com/watch?v=OlMQ98WJd8c
Mit freundlichen Grüßen
Hoh Benjamin
Sehr geehrter Herr Hoh,
„Es ist richtig, dass in einem solchen Fall die Beschlussunfähigkeit des Bundestags festgestellt werden könnte. Wenn es dann nicht möglich ist, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages zusammenzukriegen, müsste die Sitzung abgebrochen werden und es könnte nichts mehr beschlossen werden. Allerdings gilt auch: Wenn die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wird, gilt der Bundestag als beschlussfähig, und die entsprechenden Abstimmungen haben volle Gültigkeit. Nachträglich lässt sich das dann nicht mehr anfechten.
Tatsächlich sind bei den meisten Abstimmungen im Bundestag deutlich weniger als die Hälfte der Abgeordneten anwesend. Das hat nichts mit Desinteresse zu tun, sondern ist schlicht den Abläufen des Bundestags geschuldet. Die Plenarsitzungen nehmen in jeder Sitzungswoche drei Tage ein, gleichzeitig müssen die Abgeordneten ihre zahlreichen Arbeitstermine in Berlin ebenfalls in dieser Woche absolvieren (da sie in den Nichtsitzungswochen üblicherweise im Wahlkreis sind).
Da der Bundestag arbeitsteilig arbeitet ist dies das übliche Vorgehen. Das heißt auch, dass der Bundestag im Gegensatz zum Beispiel zum britischen Unterhaus, welches eine „Redeparlament“ ist – eher dem Typus des Arbeitsparlaments zugerechnet wird. Das bedeutet, dass Entscheidungen und inhaltliche Diskussionen, mithin Meinungsbildung, weit überwiegend in Ausschüssen und Arbeitskreisen sowie Arbeitsgruppen stattfindet. Die Mitglieder des Bundestages haben gemeinsam mit Expertinnen und Experten in oft monatelangen Beratungen ihre Argumente ausgetauscht und die jeweiligen Standpunkte geklärt.
Es liegt nun vielleicht die Frage nahe, warum wir nicht die Feststellung der Beschlussunfähigkeit beantragt haben. Aber erstens wäre es in diesem Fall wohl kein Problem gewesen schnell wieder eine große Zahl von Abgeordneten ins Plenum zu rufen, zweitens wären im Erfolgsfall auch alle anderen Abstimmungen des Sitzungstages hinfällig gewesen - darunter auch einige durchaus wichtige - und drittens - und das wiegt in dieser Frage wohl am meisten - wäre es der Mehrheit im Haus immer möglich, eine solche Abstimmung wiederholen zu lassen.
Aus diesem Grund finden derartige Feststellungen auch praktisch nicht statt, da sie nur Mehrarbeit für alle Beteiligten bedeuten ohne an den politischen Mehrheiten irgendetwas zu ändern.“
Hier die Rede meiner Kollegin Petra Sitte zum Thema : http://www.petra-sitte.de/2017/06/netzwerkdurchsetzungsgesetz-bleibt-kritikwuerdig/
Mit freundlichen Grüssen nach Beilngies
Eva Bulling- Schröter MdB