Frage an Eva Bulling-Schröter von martin h. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
seit 26. märz 2009 ist das übereinkommen der vereinten nationen für menschen mit behinderung in deuschland verbindlich.
Laut artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit. wie sollen die behinderten an arbeit kommen?gibt es ein programm wie den menschen geholfen werden kann?
Sehr geehrter Herr Haertle,
Ihre Frage nach den Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen Arbeit zu bekommen ist mehr als berechtigt.
Für DIE LINKE ist inakzeptabel, dass die Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten doppelt so hoch ist, wie bei anderen Personengruppen, dass zunehmend mehr Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und sonstige Maßnahmen abgeschoben werden, dass viele Unternehmen keine oder nur sehr wenige Menschen mit Behinderungen einstellen und beschäftigen.
Es ist inakzeptabel, dass Menschen mit Behinderungen im Durchschnitt deutlich weniger verdienen und dass junge Menschen mit Behinderungen fast nur noch Ausbildungsplätze außerhalb des ersten Arbeitsmarktes erhalten.
Zu unseren Vorschlägen:
DIE LINKE unterstützt alle Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am allgemeinen Arbeitsleben zu ermöglichen und hier meinen wir Arbeit, von der man (gut) leben kann. Notwendig sind u.a. die Erhöhung der sogenannten Schwerbehindertenquote wieder auf 6 Prozent und die spürbare Erhöhung der Ausgleichsabgabe für die Unternehmen, die diese Quote nicht erfüllen, die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen und die Abwehr jeglicher Versuche, die für Schwerbehinderte geschaffenen Regelungen im Arbeitsrecht auszuhöhlen oder zu unterlaufen.
Andererseits sind Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, stärker zu fördern, z.B. durch Lohnkostenzuschüsse, spezielle Ausbildungsbeihilfen und Investitionshilfen zur Schaffung von entsprechenden Arbeitsplätzen aus der Ausgleichsabgabe.
Die Beschäftigten in den Werkstätten (WfMB) sollten endlich einen Arbeitnehmerstatus erhalten und angemessen entlohnt werden. Auch das Recht auf Arbeitsassistenz muss unbürokratisch erfüllt werden. Außerdem sollen die Möglichkeiten der barrierefreien Umgestaltung von Arbeitsstätten und verschiedenen Formen geschützter Einzelarbeitsplätze bzw. Abteilungen in regulären Betrieben ausprobiert bzw. besser genutzt werden.
Als Abgeordnete setze ich mich mit meiner Fraktion für ein einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabesicherungsgesetz ein, um Menschen mit Behinderungen umfassende Teilhabe, Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Dafür stellten wir in der letzten Wahlperiode einen Antrag für ein Nachteilsausgleichsgesetz, der leider abgelehnt wurde. In der kommende Wahlperiode werden wir erneut einen Vorstoß in diese Richtung unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Bulling-Schröter MdB