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Eva Bulling-Schröter
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Frage von Winfried G. •

Frage an Eva Bulling-Schröter von Winfried G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Eva Bulling-Schröter,

Für schwerstbehinderte Menschen gibt es ein Gesetz in Deutschland, das ihnen eine Assistenzkraft gewährt, um ein eigenständiges Leben zuhause zu ermöglichen. Das nennt sich Individuelle Schwerstbehinderten Assistenz (ISA).

Je nach Schwere der Behinderung ist eine Assistenz 2 Stunden, 10 Stunden oder wenn nötig 24 Stunden am Tag bei dem Behinderten.

Dieses Gesetz wird seit einigen Jahren bereits praktiziert.

Momentan ist es aber so, daß man diese Leistung nur erhält, wenn man Sozialhilfe beantragt, was voraussetzt, daß man alles Geld das man besitzt, alles Ersparte und Erarbeitete ans Sozialamt abgeben müßte,.

Warum ist das so?
Was hat die ergänzende Assistenz eines kranken Menschen mit dem Sozialamt zu tun?

Ich, zum Beispiel, habe 24 Jahre gearbeitet und Steuern in das System eingezahlt.
Jetzt brauche ich Hilfe. Doch bevor mir der Staat hilft, nimmt er mir den Rest auch noch weg.

Ist da nicht noch eine Lücke im System? Oder ist das so gewollt?

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Glosser
03.09.2009

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Glosser,

Sie haben vollkommen Recht: es ist eine gravierende Lücke im System, die auch wir geschlossen haben möchten.

Bereits im November 2006 brachte die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Antrag auf ein Nachteilsausgleichsgesetz (Bundestagsdrucksache 16/3698) in den Bundestag ein, der die Vereinheitlichung des Behindertenrechts, eines bedarfsdeckenden Ausgleichs behinderungsbedingter Nachteile und die Stärkung selbstbestimmter Teilhabe behinderter Menschen zum Ziel hat. Unsere Forderung dabei ist: Die Nachteile sollen ohne Prüfung von Einkommen und Vermögen ausgeglichen werden - nur so ist Chancengerechtigkeit möglich. Die Leistungen sollen aus Zahlungsverpflichtungen (von Versicherungen, Berufsgenossenschaften, Schadensverursachern usw.) sowie aus Steuereinnahmen des Bundes finanziert und die über die verschiedenen Leistungsgesetze vorhandenen Mittel bei den Versorgungsämtern gebündelt werden. Außerdem heißt es in dem Antrag: "Schwerpunkt der Nachteilsausgleichsleistungen wird personale Assistenz in vielfältigen Erscheinungsformen sein. Dabei richtet sich der Umfang personaler Assistenz am individuellen Bedarf des behinderten Menschen aus. Das neue sog. Persönliche Budget soll durch einmalige und/oder regelmäßige Leistungen erweitert werden können, wenn der behinderte Mensch im Einzelfall plausible Mehrbedarfe hat....".

Unser Antrag wurde leider abgelehnt. Deshalb unterstützen wir nun die Initiative großer Behindertenverbände auf ein Teilhabesicherungsgesetz und werden in der kommenden Wahlperiode parlamentarisch an dessen Umsetzung arbeiten. Das entspricht auch den Forderungen, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert sind.

Mit vielen Grüssen

Eva Bulling-Schröter MdB