Frage an Eva Bulling-Schröter von Gisela W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Bulling-Schöter,
Am 28. Juni 2007 wurde das AKW Krümmel bei Hamburg vom Netz genommen, weil einer von zwei Haupttransformatoren vermutlich wegen Überhitzung Feuer gefangen hatte und explodierte.
Seitdem steht das AKW still.
Derzeit versucht der Betreiber Vattenfall mal wieder, eine Genehmigung zum Wiederanfahren des AKW Krümmel zu bekommen.
Eine Wiederinbetriebnahme des AKW Krümmel halten viele Menschen für rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Kalkar-Urteil“ 1978 strenge Vorgaben für Atomanlagen gemacht. Diese dürfen nur betrieben werden, wenn sie
1. stets dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und
2. gegen alle vorstellbaren Unfälle gesichert sind.
Beim AKW Krümmel ist beides nicht der Fall, es gehört nachweislich zu den unsichersten der Republik. Es entspricht in puncto Sicherheit nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es ist nicht gegen den Absturz von größeren Flugzeugen geschützt. Die Entsorgung des Atommülls ist völlig ungelöst. Immer mehr Kinder im Umkreis des AKWs erkranken an Leukämie. Als Neubau würde es nie eine Genehmigung bekommen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat für einen solchen Fall 1985 im „Wyhl-Urteil“ klargestellt, dass die Betriebsgenehmigung für ein AKW widerrufen werden kann.
Welche Möglichkeiten sehen Sie als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sicherzustellen, daß das AKW Krümmel nie wieder in Betrieb gehen darf?
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Walk
Sehr geehrte Frau Walk,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Die LINKE setzt sich für den sofortigen Atomausstieg ein. Ein solcher Ausstieg wäre auch eine Garantie dafür, dass das AKW Krümmel nie wieder ans Netz ginge. Der rotgrüne Atomkonsens von 2001 ist Nonsens, denn die garantierten Restlaufzeiten dienen zuallererst den Interessen der Atomindustrie.
Was das Wiederanfahren des AKW Krümmel betrifft, so teilen wir im Grundsatz ihre Einschätzung, die im Übrigen auch für andere AKW zutrifft. Bei einer Anwendung des Geistes der Urteile müsste der Betrieb dieser AKws unverzüglich eingestellt werden, weil er rechtswidrig wäre. Dass dies nicht geschieht, liegt offensichtlich an Verhältnismäßigkeitsklauseln und ähnlichem, sowie an unterschiedlichen bzw. dehnbaren Auslegungen dessen, was "Stand der Technik" und "Sicherheit gegen alle vorstellbaren Unfälle" im Einzelfall bedeutet. Zudem vermuten wir einen "Burgfrieden" zwischen Politik, Aufsichtsbehörden und AKW-Betreibern, der durch den Atomkonsens noch "friedlicher" geworden ist.
Der Betrieb von Atomanlagen birgt unverantwortlich hohe Risiken; eine sichere Endlagerung von Atommüll für eine Million Jahre und mehr ist nicht zu gewährleisten. DIE LINKE fordert darum die unverzügliche und unumkehrbare Stilllegung aller Atomanlagen sowie ein Verbot für den Export von Atomtechnik. Atommülltransporte müssen unterbleiben. Die Strahlenschutzgrenzwerte für Atomanlagen sind entsprechend dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu verschärfen.
Die unabdingbare Voraussetzung für eine Endlagerdebatte ist die Abschaltung aller Atomanlagen. Unverzichtbar ist eine vergleichende Standortsuche gemäß dem Stand von Wissenschaft und Technik. Dieses Verfahren muss transparent und gerichtlich nachprüfbar sein. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Endlagerung sind von den Verursachern zu tragen, also der Atomindustrie. Das Fiasko im Atommüllager Asse zeigt, wie fahrlässig die bisherige Praxis ist. Die Standorte Gorleben und Schacht Konrad müssen fallen gelassen werden, weil sie nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen ungeeignet sind.
Auf alle Fälle kann ich Ihnen versichern, dass wir im Bundestag alle parlamentarischen Mittel nutzen werden, um einen Weiterbetrieb maroder Atomanlagen zu verhindern und um weitere Mehrheiten für einen sofortigen Atomausstieg streiten werden.
Mit solidarischen Grüssen
Eva Bulling-Schröter MdB