Warum sind Topmanagerinnen von Hamburgs öffentlichen Unternehmen nicht verpflichtet, ihren Wohnsitz in der Nähe ihres Arbeitsplatzes zu nehmen?
In einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt vom 16. März 2024 hat die
HVV-Geschäftsführerin Anna-Theresa Korbutt erklärt, dass sie mit dem Flieger zwischen ihrem Wohnort Wien und ihrem Arbeitsort Hamburg pendele und übers Jahr gerechnet alle zwei Wochen drei Tage in Hamburg vor Ort sei, den Rest der Arbeitszeit im Homeoffice.
Das scheint eine Dauerlösung zu sein, denn Frau Korbutt ist seit April 2021 HVV-Geschäftsführerin.
https://www.nahverkehrspraxis.de/wechsel-in-der-hvv-geschaeftsfuehrung/
Hallo Herr S.,
aus meiner Sicht ist es in erster Linie wichtig, dass die Arbeit von hoher Qualität und zufriedenstellend ausgeführt wird. Gerade in heutigen Zeiten des digitalen Arbeitens ist es immer weiter verbreitet, dass in anderen Orten gewohnt und gearbeitet wird. Abgesehen davon ist der Wohnort in der Regel nicht vom Arbeitgeber festzulegen. Artikel 11 des Grundgesetzes gewährt das Grundrecht der Freizügigkeit, es stellt ein Freiheitsrecht dar und ist eng verbunden mit der Berufsfreiheit. Die Freizügigkeit gilt auch in der EU.
Viele Grüße
Eva Botzenhart