Schönen guten Tag Frau Botzenhart, Wie stehen Sie zu den Verboten von pro-Palästinensischen Demonstrationen und der dokumentierten polizeilichen Härte und Gewalt, um diese aufzulösen in Hamburg?
Sehr geehrter Herr N.,
wir als Grüne Fraktion dulden weder Volksverhetzung noch antisemitische Parolen. Zu Beginn waren die Solidaritätsbekundungen in den direkten Zusammenhang mit dem Terrorismus der Hamas zu stellen. Da zu befürchten war, dass die öffentliche Sicherheit durch solche Kundgebungen erheblich gefährdet wäre, wurden diese durch die Allgemeinverfügung verboten.
Die Verherrlichung von Terror, verbale Angriffe auf Jüdinnen und Juden sowie die Unterstützung der Terrorgruppe Hamas darf es auf Hamburgs Straßen nicht geben. Sie sind nicht vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt.
Es ist also wichtig, dass die Sicherheitsbehörden wachsam sind, angemessene Entscheidungen treffen und jüdisches Leben schützen. Die Verlängerung des Verbots ist aufgrund der aktuellen Lage nachvollziehbar.
Wichtig ist hierbei allerdings weiterhin mit Augenmaß vorzugehen und Raum für die Trauer und Sorgen unserer betroffenen Mitbürger*innen zu schaffen. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Dauerhafte Einschränkungen dieses Grundrechts durch eine Allgemeinverfügung sind nicht vertretbar.
Zukünftig muss die Polizei als Versammlungsbehörde wieder im Einzelfall abwägen, ob von einzelnen Demonstrationen eine Gefährdung ausgeht oder nicht. Und Einzelfallentscheidungen werden getroffen, das zeigt die Gestattung der gestrigen Demonstration der Schura (das Abendblatt berichtete: https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article239878539/Trotz-Verbots-Hamburg-erlaubt-erste-Demo-nach-Hamas-Angriff.html).
Mit freundlichen Grüßen
Eva Botzenhart