Frage an Eva Botzenhart von Steffen S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Botzenhart,
am 16.09.2020 ging die Meldung herum, dass "Der HSV verkauft das Stadionareal im Volkspark für 23,5 Millionen Euro an die Stadt Hamburg."
Wird dieses Thema im Haushaltausschuss behandelt?
Denn die Aussage des Sportsenator Andy Grote lässt eine zwischenzeitliche Zweckentfremdung oder schlimmeres vermuten:
"Ich freue mich, wenn auf diesem Weg die Handlungsfähigkeit des größten Sportvereins unserer Stadt erhalten bleibt und die notwendigen Zukunftsinvestitionen gesichert werden können"
Daraus resultiert die Frage:
-Wer bei einer Zweckentfremdung haften soll?
-Ist diese „Investition“ vor weiteren Gläubigern des HSV gegenüber geschützt?
-Kann dies nicht als eine Wettbewerbsverzerrende Subvention betrachtet werden?
mit freundlichen Grüßen
Steffen Schielmann
Sehr geehrter Herr Schielmann,
vielen Dank für Ihre interessierten Fragen zum Verkauf des HSV-Stadionareals an die Stadt Hamburg.
Zunächst zu den Hintergründen:
Die FHH kauft dem HSV in diesen schwierigen Zeiten das Grundstück des Stadions für 23,5€ Mio. ab und verpachtet es mittels eines Erbpachtvertrages an den HSV. Dieser zahlt jährlich 1,8% des Kaufpreises an Pacht an die Stadt. Mit dem Erlös des Verkaufs ist der HSV zusätzlich vertraglich verpflichtet die notwendigen Investitionen in die Modernisierung des Stadions zu tätigen, die von den Richtlinien der UEFA im Kontext der Austragung der EM 2024 an das Stadion gestellt werden. Konkret sind das die Audioanlage, die Umstellung der Beleuchtung auf LED und die Modernisierung und Erweiterung der Sanitäreinrichtungen. Der HSV verpflichtet sich außerdem, keine Förderung bei der FHH für die Ausrichtung der EM 2024 im Volksparkstadion zu beantragen. Da der Wert des Grundstücks realistisch eingeschätzt und als Kaufpreis vereinbart wurde, stellt der Grundstückskauf weder eine Förderung des HSVs dar, noch besteht ein Risiko für die FHH. Als Gegenwert zu den 23,5€ Mio. besitzt sie ja schließlich das Grundstück. Langfristig verbessert sich durch den Kauf sogar die stille Reserve der FHH.
Nun zu Ihren konkreten Fragen:
Wird dieses Thema im Haushaltsausschuss behandelt?
Der Verkauf des Grundstückes war Thema in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 24.11.2020. Im Ausschussprotokoll ist die ganze Debatte nachvollziehbar:
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/73571/protokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_haushaltsausschusses.pdf
Wer soll bei einer Zweckentfremdung haften?
Eine Haftung für die konkrete Verwendung der 23,5€ Mio. selbst ist nicht gegeben, die Stadt besitzt zur Absicherung ja das Grundstück im Gegenwert des Kaufpreises. Damit die benötigten Investitionen auch getätigt werden, haben SPD und GRÜNE zusätzlich den HSV aufgefordert jährlich im Haushaltsausschuss zu berichten wie die 23,5€ Mio. investiert werden. So wird sichergestellt, dass auch die Öffentlichkeit weiß, wie das Geld verwendet wird und ob das Stadion den Maßstäben für die Ausrichtung der Europameisterschaft entspricht.
Ist diese „Investition“ vor weiteren Gläubigern des HSV gegenüber geschützt?
Die Erbpacht die vom HSV an die Stadt gezahlt werden muss ist gesichert. Selbst wenn es zu einem Verkauf des Stadions bzw. des Spielrechts auf dem Gelände käme, bleibt die Erbpachtpflicht in ihrer grundsätzlichen Höhe erhalten. Dies ist im Erbpachtvertrag geregelt und stellt damit die Stadt im Vergleich zu anderen Schuldner*innen vorrangig.
Kann dies nicht als eine Wettbewerbsverzerrende Subvention betrachtet werden?
Der Senat hat durch ein Gutachten ermittelt, dass es sich bei dem Kauf europarechtlich nicht um eine Subvention handelt, weil die FHH den realen Gegenwert des Geldes in Form des Grundstücks erhält. Eine Subvention wäre nur vorhanden wenn das Grundstück zu einer zu hohen Summe erworben würde. Dies ist aber durch den prozentualen Erbpachtzins zusätzlich abgesichert. Nach 67 Jahren ist der Kaufpreis vollständig zurückgezahlt.
Freundliche Grüße
Eva Botzenhart