Esra Limbacher
Esra Limbacher
SPD
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Frage von Moritz S. •

Wie ist der aktuelle Sachstand zum BBVAngG (Amtsangemessene Alimentation)?

Sehr geehrter Herr Limbacher, in Ihrem Wahlkreis sowie verteilt auf das ganze Saarland sind dutzende Bundespolizisten beheimatet. Diese warten bereits seit über 4 Jahren (Urteil Bundesverfassungsgericht) auf konkrete und sinnvolle Gesetzesentwürfe von seiten des Bundes. Aktuelle Entwürfe werden von Personalvertretungen als wenig hilfreich dargestellt. In teilen ist die angestrebte Alimentation dort immer noch verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Was machen die Länder anders wenn dort die Umsetzungen viel zeitnaher geschehen. Man muss im Hinterkopf behalten, dass jeden Monat mehr Geld für eine Umsetzung benötigt wird, um die letzten vier Jahre auszugleichen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Esra Limbacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit.

Mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund wird die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in Entscheidungen zum Besoldungsrecht der Länder Maßstäbe zur plausiblen und realitätsgerechteren Bestimmung der Mindestalimentation für die Besoldungsberechtigten konstruiert und deren Auswirkungen auf das Besoldungsgefüge aufgezeigt. 

Mit dem Gesetzentwurf kommt der Bund seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und passt die Besoldungsstruktur an eine realitätsgerechtere Ermittlung der Bedarfe der Besoldungsberechtigten und der zu berücksichtigenden Familienmitglieder an. 

Im Einzelnen sieht der fortgeschriebene Entwurf vom 20. August 2024 folgende Maßnahmen vor: 

  • Die Einstiegsgrundgehälter im einfachen und mittleren Dienst werden angehoben.
  • Darüber hinaus wird in Form eines gestaffelt ausgebrachten alimentativen Ergänzungszuschlags (AEZ), der sich an den Mietenstufen nach Wohngeldrecht orientiert, insbesondere das unterschiedliche Wohnkostenniveau in Deutschland stärker berücksichtigt.
  • Der AEZ wird auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes übertragen.

Zu dem Gesetzesentwurf vom 16. Januar 2023 konnten betroffene Verbände Stellung beziehen, ebenso wie zum fortgeschriebenen Entwurf vom 20. August 2024. Der Gesetzesentwurf wird derzeit im Kabinett diskutiert, wobei auch die Stellungnahmen der Verbände in die Verhandlungen mit einbezogen werden. 

Aufgrund der laufenden Verhandlungen ist es mir leider nicht möglich, Angaben zum Sachstand des Entwurfes zu machen, da der Beratungsprozess im Kabinett noch nicht abgeschlossen ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Themenbereich sehr komplex ist und eine Vielzahl an Interessen und Parametern berücksichtigt werden müssen, bevor der Gesetzentwurf demnächst in die parlamentarische Beratung gegeben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Esra Limbacher

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