Welche Personengruppen möchten sie belasten mit Steuern und welche entlasten für den Klimaschutz?
Sehr geehrter Herr B.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an meiner politischen Arbeit.
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gravierende Auswirkungen. Auch auf die öffentlichen Haushalte. Während die Steuereinnahmen zurückgehen, sind die staatlichen Ausgaben gestiegen. Eine Politik der Austerität nach der Krise wäre ein völlig falscher Weg. Wer diesen Weg verfolgt, setzt unsere Zukunft aufs Spiel oder will harte Einschnitte in den Sozialstaat. Die SPD steht für eine Finanz- und Haushaltspolitik, die die großen Zukunftsinvestitionen finanziert und so zukunftsfähige Arbeitsplätze schafft, ein klimaneutrales Wachstum ermöglicht und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Daher gilt für uns: Die Finanzierung der in unserem Zukunftsprogramm formulierten Schwerpunkte stellen wir sicher. Dazu werden wir die verfassungsrechtlich möglichen Spielräume zur Kreditaufnahme nutzen. Die gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen ist eine Grundvoraussetzung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die extrem ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen ist nicht nur sozialpolitisch bedenklich, sie ist auch ökonomisch unvernünftig. Die hohe und weiterwachsende Konzentration des Vermögens auf einige Hochvermögende verhindert nachhaltiges Wachstum und verschenkt wertvolle Potenziale.
Die Besteuerung von Einkommen werden wir gerechter gestalten. Das aktuelle Steuersystem nimmt gerade mittlere Einkommen zu stark in Anspruch. Die finanziellen Lasten der Krisenbewältigung dürfen für die ohnehin stark strapazierte große Mehrheit der Bürger nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Im Gegenteil: Wir wollen die Steuern für die Mehrheit senken. Wir werden eine Einkommensteuerreform vornehmen, die kleine und mittlere Einkommen besserstellt, die Kaufkraft stärkt und dafür im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranzieht. Für diejenigen, die besonders viel verdienen, halten wir zudem an dem Aufschlag von drei Prozentpunkten zur Einkommensteuer fest. Er soll künftig bei Verheirateten für den zu versteuernden Einkommensanteil oberhalb von 500.000 Euro im Jahr, bei Ledigen ab 250.000 Euro im Jahr gelten.
Mit freundlichen Grüßen,
Esra Limbacher