Die Begrenzung des Eigenanteils gilt für alle Pflegebedürftigen bei vollstationärer Pflege, unabhängig von der Trägerstruktur.
Laut einer aktuellen Allensbach-Umfrage würden sich laut eigenen Angaben nur zwei Prozent der Ungeimpften bei einer Impfpflicht impfen lassen
Ich habe keinen Hinweis, dass Ärzte strukturell Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nicht melden
Sämtliche Regelungen, die zur Bekämpfung der Pandemie getroffen wurden und getroffen werden, stellen eine Abwägung dar, das gilt auch für die von Ihnen angesprochenen durch die Bund-Länder-Vereinbarungen geschaffenen Regelungen.
Die in dem von Ihnen zitierten Artikel genannten Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Kopfschmerzen und Gliederschmerzen, die durch eine Erwartungshaltung verstärkt werden können, sind zwar sicherlich unangenehm, meiner Meinung aber nicht gravierend genug, um deshalb Impfungen auszusetzen.
Ich bin tatsächlich der Meinung, dass es aufgrund der nicht mehr ganz so gefährlichen Omikron-Variante nicht zu einer allgemeinen Impfpflicht kommen sollte.