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Erwin Rüddel
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Frage von Hans-Jörg S. •

Warum sind die Bewohner von privaten Pflegeheimen von den seit 1. Januar 2022 geltenden Zuschussregelungen nach § 43c SGB XI ausgenommen? Das ist doch eine grobe Ungerechtigkeit. Oder?

Gibt es wegen der sozialen Ungleichbehandlung Sammelklagen? Wie lautet Ihre Meinung zu diesem Thema? Hat die CDU diesen Regelungen zugestimmt und wenn ja, warum?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Begrenzung des Eigenanteils gilt für alle Pflegebedürftigen bei vollstationärer Pflege, unabhängig von der Trägerstruktur.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel MdB

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