(...) Diese Maßnahmen müssen zügig diskutiert und umgesetzt werden. Auch bei der Zustimmungslösung sind Verbesserungen denkbar. (...)
(...) Da Homosexualität keine Krankheit ist, kommen schon aus diesem Grund keine Leistungen der Krankenbehandlung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 SGB V in Betracht. Eine Konversionstherapie ist damit keine Leistung, die zu Lasten der GKV in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden darf. (...)
(...) In vielen Ländern mit Einheitskassen ist die medizinische Versorgung nachweislich schlechter als bei uns. Wir stehen für den Wettbewerb auch unter den Krankenkassen. Dieser hat seit seiner Einführung im Jahr 1995 dazu geführt, dass sich die damalige Zahl der gesetzlichen Krankenkassen von rund 1000 auf 110 im Januar 2018 reduziert hat. (...)
(...) IV. Die Sicherheit beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist weiter zu verbessern. (...)
(...) Wir wollen das Vertrauen der Pflegekräfte durch Sofortmaßnahmen zurückgewinnen und den Alltag der Pflegekräfte schnellstmöglich besser machen. Deshalb sorgen wir mit dem PpSG für mehr Personal, eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Stationäre Einrichtungen und Krankenhäuser erhalten finanzielle Anreize, um mehr Pflegekräfte einzustellen und auszubilden: Jede zusätzliche Pflegekraft in Krankenhäusern wird finanziert. (...)
(...) Für die Anerkennung der Systemischen Therapie ist die Selbstverwaltung zuständig. Der Deutsche Bundestag hat auf den Ausgang des Verfahrens keinen Einfluss. (...)