Frage an Erwin Rüddel von Reinert H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rüddel,
im GBA wird zur Zeit über die sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie als Richtlinienverfahren entschieden. Das verfahren läuft inzwischen über 5 Jahre, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Und ist nach den positiven Ergebnisse der IQWIG Studie über die Systemische Therapie mit einem positiven Entscheid zu rechnen?
Da die Studien die große Wirtschaftlichkeit der Systemischen Therapie betonen, ist es verwunderlich, dass das Verfahren bisher nicht in den Katalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurde.
Ich freue mich über eine Antwort und eine Unterstützung damit die gesetzlich versicherten ein weiteres hilfreiches Psychotherapieverfahren nutzen können.
herzliche Grüße
Reinert Hasnwille
Sehr geehrter Herr Hanswille,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für die Anerkennung der Systemischen Therapie ist die Selbstverwaltung zuständig. Der Deutsche Bundestag hat auf den Ausgang des Verfahrens keinen Einfluss.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel