
(...) Im Übrigen leisten auch die Beamten und Versorgungsempfänger ihren Beitrag zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Beamtenversorgung. So erhalten Beamte während ihrer aktiven Dienstzeit seit 1957 geringere Bruttobezüge als vergleichbare Arbeitnehmer, weil seit damals die Rentenversicherungsfreiheit durch Abstriche bei der Besoldung berücksichtigt wird. (...)