Frage an Erwin Huber von Günther S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Huber,
Als Wahlberechtigter in Bayern interessiere ich mich gerade im Jahr der Landtagswahl, besonders für die Standpunkte Bayerischer Politiker, und deren Bereitschaft, sich Fragen in öffentlichen Foren zu stellen.
Ihr Abgeordetenkollege, Herr Wiefelspütz sprach sich für die Zusammenlegung der Beamtenpensionen und der Renten aus. Dies wurde von Ihnen als verfassungswidrig und abwegig kritisiert.
Nachdem die Rentenversicherten aus Westdeutschland durch die Rentenbelastungen der Wiedervereinigung bereits ihre Solidarität unter Beweis gestellt haben, wäre es doch ein Beweis der Solidarität der Deutschen Volksgemeinschaft, wenn Beamte, mit sicheren, kaum auflösbaren Arbeitsverhältnissen, zur Stabilisierung der Rentenversicherung beitragen würden.
Weshalb sehen sie dies anders als Herr Wiefelspütz?
Besten Dank für Ihre baldige Antwort,
Günther Scholz
Sehr geehrter Herr Scholz,
ich danke Ihnen für Ihre Frage, mit der Sie sich nach meiner Auffassung zur Überführung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung erkundigen, die tatsächlich anders ist als die von Herrn Wiefelspütz.
Das eigenständige Alterssicherungssystem der Beamtenversorgung ist Teil der verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung diese Eigenständigkeit bestätigt und darüber hinaus Beitragszahlungen der Beamten zu ihrer Alterssicherung verneint.
Die Leistungen der Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung zur Sicherung des Systems erkenne ich selbstverständlich an. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Steuerzahler insgesamt einen nicht unerheblichen Beitrag zur Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung leisten, denn rund 31 Prozent der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen auf Bundeszuschüsse und Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten, also auf steuerfinanzierte Bundeseinnahmen.
Im Übrigen leisten auch die Beamten und Versorgungsempfänger ihren Beitrag zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Beamtenversorgung. So erhalten Beamte während ihrer aktiven Dienstzeit seit 1957 geringere Bruttobezüge als vergleichbare Arbeitnehmer, weil seit damals die Rentenversicherungsfreiheit durch Abstriche bei der Besoldung berücksichtigt wird. Darüber hinaus tragen Beamte und Versorgungsempfänger seit 1999 durch verminderte Bezügeanpassungen sowie seit 2003 durch Absenkung des Versorgungsniveaus wirtschaftlich zur Bildung einer Versorgungsrücklage zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben bei.
Da alle Alterssicherungssysteme von der demografischen Entwicklung gleichermaßen betroffen sind, werden seit knapp zwei Jahrzehnten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommene Konsolidierungsmaßnahmen unter Beachtung der systembedingten Unterschiede inhalts- und wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. So wird auch die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen auf die Beamten übertragen werden. Für den Bereich des Freistaates Bayern hat das die Staatsregierung beschlossen, die Umsetzung erfolgt mit der anstehenden Reform des Dienstrechts. Anspielungen hinsichtlich einer Ungleichbehandlung in den Medien entbehren somit jeglicher Grundlage.
Im Interesse einer generationengerechteren Zuordnung der entstehenden Anwartschaften in der Beamtenversorgung hat Bayern, wie auch der Bund und andere Länder, einen Ver-sorgungsfonds eingerichtet, um die Finanzierung der künftigen Versorgungsausgaben sicherzustellen und künftige Haushalte zu entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Erwin Huber