Frage an Erol Özkaraca von Jörg E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Özkaraca,
ein Gesetz für ein berlineigenes Kraftwerk wurde verabschiedet. Die gesamte Vorgehensweise, auch im Vorfeld, ist für uns nicht mehr nachvollziehbar und ist sehr ärgerlich. Ich kann nur vermuten: die Volksvertreter wollen den Bürger täuschen, dass die Volksabstimmung sich erübrigt hat.
Ich wohne in Ihrem Wahlkreis. Meine Fragen an Sie:
Warum kommt dieses Gesetz kurz vor dem Volksentscheid zur Abstimmung und was wird mit diesem Abstimmungszeitpunkt bezweckt? Haben Sie für dieses Gesetz gestimmt? Warum? Was haben Sie getan, um das Gesetzesvorhaben zu vertagen bis nach dem Volksentscheid? Aus welchem Grund wurde der Volksentscheid nicht auf den Termin einer anderen wichtigen Wahl gelegt (im Gegensatz zu "ProReli")? Wer hat den Termin bestimmt und wie viel kostet diese Wahl den Steuerzahler? Wenn die Bürger für das Gesetz des Energietisches stimmen, wird dieses Gesetz dann umgesetzt (Rechtssicherheit?) und was passiet mit Ihrem Gesetz? Was halten Sie von der Daseinsvorsorge in privater Hand? Wenn Sie die Fragen nicht beantworten möchten oder können, teilen Sie mir bitte mit, an wen ich mich wenden kann.
Abschließend (der Platz hier ist begrenzt): die Bürgervertreter sind sich Ihrer außerordentlichen Verpflichtung gegenüber dem Bürger, der sie gewählt hat, nicht mehr bewußt und treten die direkte Demokratie mit Füßen, die das Versagen der Politik in der Daseinsvorsorge auszugleichen versucht (Preisanstieg, undurchsichtige Verträge, Klagewellen gegenüber Konzernen, Chaos in der Stromdurchleitung, Ökologie usw). Es wäre wünschenswert, wenn sich die Vertreter mit eigenen Gesetzen und unvorteilhaften Terminen für die Volksabstimmung zurückhalten würden, wenn sie schon Unfähigkeit beweisen bei Nachhaltigkeit, Transparenz, Mitbestimmung, Senkung des Energiebedarfes, Energiearmut, Kontrolle durch Rechnungshof, Netzkauf. Ein Volksentscheid ist die Stimme des Volkes und die gilt es zu wahren und zu unterstützen!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Eisenbarth,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte verzeihen Sie, dass ich mit dieser Verspätung darauf antworte.
Zu Ihrem Fragekomplex Volksentscheid des Energietisches:
Bezüglich des Volksentscheids teile ich die Auffassung des Senats und meiner Fraktion, dass den Forderungen des Energietisches in wesentliche Punkten nicht gefolgt werden konnte. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Intentionen des Energietisches folgt, aber den aus unserer Sicht unrealistischen Erwartungen an ein Berliner Stadtwerk die Spitze nimmt, so z.B.:
1. Auch bei einem erfolgreiche Ausgang des Volksentscheides wäre der Strom in Berlin nicht billiger geworden. Die Strompreise werden nicht politisch festgelegt, sondern sie ergeben sich aus den Produktions- und Verteilungskosten. Auch ein Berliner Stadtwerk muss wirtschaftlich betrieben werden.
2. Niedrige Sozialtarife für einkommensschwache Haushalte sollten Teil der allgemeinen sozialen Daseinsvorsorge sein und nicht aus den Stromtarifen finanziert werden, die andere Bürgerinnen und Bürger zahlen.
3. Die vorgesehene Gesellschafstform des Stadtwerks hätte sich der haushaltsrechtliche Kontrolle des Parlaments entzogen, aber die finanziellen Risiken der öffentlichen Hand aufgebürdet.
4. Die Vergabe des Stromnetzes hat rechtlich nichts mit dem Volksentscheid zu tun. Das Land Berlin muss die Konzession für das Stromnetz öffentlich ausschreiben. Dazu besteht eine rechtliche Verpflichtung.
Ich habe u.a. deshalb im Abgeordnetenhaus für die Gesetzesvorlage der Koalitionsfraktionen gestimmt.
Den Termin für den Volksentscheid setzte der Senat in seiner Sitzung vom 16. Juli 2013 fest. Die Kosten für den Volksentscheid und die Hintergründe für die Terminwahl entziehen sich meiner Kenntnis.
Was halte ich von der Daseinsvorsorge in privater Hand? Meiner Einschätzung nach kann Daseinsvorsorge im Ordnungssystem der Sozialen Marktwirtschaft auch privatwirtschaftlich organisiert werden, wenn der Staat die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestaltet und die Bildung von Monopolen oder Oligopolen durch private Anbieter verhindert. Deshalb befürworte ich in diesem Zusammenhang auch den Rückkauf der Anteile der Berliner Wasserbetriebe.
Bezüglich Ihrer abschließenden Statements zum Parlamentarismus und direkter Demokratie habe ich, wie sie sich vorstellen können, eine andere Einschätzung. Ich befürworte Formen der direkten Demokratie als wichtiges Korrektiv für das parlamentarische System. Sie können aber die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Exekutive nicht ersetzen.
Ihr Erol Özkaraca
Sehr geehrter Herr Eisenbarth,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte verzeihen Sie, dass ich mit dieser Verspätung darauf antworte.
Zu Ihrem Fragekomplex Volksentscheid des Energietisches:
Bezüglich des Volksentscheids teile ich die Auffassung des Senats und meiner Fraktion, dass den Forderungen des Energietisches in wesentlichen Punkten nicht gefolgt werden konnte. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Intentionen des Energietisches folgt, aber den aus unserer Sicht unrealistischen Erwartungen an ein Berliner Stadtwerk die Spitze nimmt, so z.B.:
1. Auch bei einem erfolgreiche Ausgang des Volksentscheides wäre der Strom in Berlin nicht billiger geworden. Die Strompreise werden nicht politisch festgelegt, sondern sie ergeben sich aus den Produktions- und Verteilungskosten. Auch ein Berliner Stadtwerk muss wirtschaftlich betrieben werden.
2. Niedrige Sozialtarife für einkommensschwache Haushalte sollten Teil der allgemeinen sozialen Daseinsvorsorge sein und nicht aus den Stromtarifen finanziert werden, die andere Bürgerinnen und Bürger zahlen.
3. Die vorgesehene Gesellschafstform des Stadtwerks hätte sich der haushaltsrechtliche Kontrolle des Parlaments entzogen, aber die finanziellen Risiken der öffentlichen Hand aufgebürdet.
4. Die Vergabe des Stromnetzes hat rechtlich nichts mit dem Volksentscheid zu tun. Das Land Berlin muss die Konzession für das Stromnetz öffentlich ausschreiben. Dazu besteht eine rechtliche Verpflichtung.
Ich habe u.a. deshalb im Abgeordnetenhaus für die Gesetzesvorlage der Koalitionsfraktionen gestimmt.
Den Termin für den Volksentscheid setzte der Senat in seiner Sitzung vom 16. Juli 2013 fest. Die Kosten für den Volksentscheid und die Hintergründe für die Terminwahl entziehen sich meiner Kenntnis.
Was halte ich von der Daseinsvorsorge in privater Hand? Meiner Einschätzung nach kann Daseinsvorsorge im Ordnungssystem der Sozialen Marktwirtschaft auch privatwirtschaftlich organisiert werden, wenn der Staat die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestaltet und die Bildung von Monopolen oder Oligopolen durch private Anbieter verhindert. Deshalb befürworte ich in diesem Zusammenhang auch den Rückkauf der Anteile der Berliner Wasserbetriebe.
Bezüglich Ihrer abschließenden Statements zum Parlamentarismus und direkter Demokratie habe ich, wie sie sich vorstellen können, eine andere Einschätzung. Ich befürworte Formen der direkten Demokratie als wichtiges Korrektiv für das parlamentarische System. Sie können aber die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Exekutive nicht ersetzen.
Ihr Erol Özkaraca