Frage von Carola D. • 28.02.2017
Frage an Ernst-Ewald Roth von Carola D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrtes Team,
das Sozialgesetzbuch legt fest, dass die Miete für Hartz IV-Empfänger angemessen sein muss, und in diesem Fall voll übernommen wird von der ARGE. Diese geht aber anders vor: sie setzt einen deutlich unter dem Mietspiegel liegenden Betrag als sogenannten "Höchstbetrag" fest und zahlt nur diesen, obwohl die Größe angemessen ist. Das bedeutet, dass der Betroffene von einen Lebensunterhalt bekommt, der unter dem Existenzminimum liegt. Ich halte das für verfassungswidrig. Wie sehen Sie das?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
C.Degen
Antwort ausstehend von Ernst-Ewald Roth SPD