Frage von Martin M. • 15.09.2005
Antwort ausstehend von Erika Ober SPD
Sehr geehrter Herr Vinson,
Sehr geehrter Herr Kerl,
der zweite Bildungsweg wird nicht benachteiligt, sondern rentenrechtlich wie ein gleichwertiger Ausbildungsgang im ersten Bildungsweg behandelt.
Sehr geehrter Herr Schueller,
Sehr geehrter Herr Jahn,
1. Mitglied des Deutschen Bundestages und Ärztin
2. siehe www.deutscher.bundestag.de oder www.erika-ober.de.