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Frage von Horst K. •

Frage an Erika Ober von Horst K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Ober,
soll der zweite Bildungsweg bei der Rente benachteiligt werden?

Kurz ein möglicher Ausbildungsgang für den Jahrgang 1942 in West-Berlin:
Mittlere Reife,
Facharbeiter Lehre,
Ingenieur - Schule,
nach bestandener Ingenieur - Prüfung war es 1968 in
West-Berlin möglich eine Prüfung zur allgemeinen
Hochschulreife abzulegen, danach
Hochschulausbildung.

Die BFA berücksichtigt die Hochschulausbildung nicht bei der Rentenberechnung.
Ist das bei der Rentenreform vom Gesetzgeber so gewollt worden?

Mit freundlichen Grüßen

Horst Kerl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kerl,

der zweite Bildungsweg wird nicht benachteiligt, sondern rentenrechtlich wie ein gleichwertiger Ausbildungsgang im ersten Bildungsweg behandelt.

Mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz wurde die Berücksichtigung der Ausbildungszeit in der Schule und im Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium abgeschafft. Das bedeutet, dass diese Zeiten zwar immer noch zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit, die man für einen Rentenanspruch haben muss, beitragen, aber nicht mehr zu einer höheren Rente führen.

Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist der Nachhaltigkeitsfaktor. Er sorgt dafür, dass künftig das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern bei der Ermittlung der Rentenanpassung eine wesentliche Rolle spielt. Somit dient er der Steuerung der Rentenanpassungen. Diese konzeptionelle Neuausrichtung der Anpassungsformel hat bei den vom Deutschen Bundestag eingeladenen Sachverständigen einhellige Zustimmung gefunden. Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz schafft verlässliche Renten für die Älteren bei bezahlbaren Beiträgen für die Jüngeren.

Ausschlaggebend für die Abschaffung der Anrechenbarkeit der schulischen Ausbildungszeit auf die Rente in diesem Gesetz ist der Umstand, dass Akademiker wegen der zu erwartenden und im Vergleich zu anderen Berufsgruppen höheren Einkommen auch mit höheren Renten rechnen können, aber ihre Lebensarbeitszeit eher geringer ausfällt als z.B. bei Lehrberufen. Damit diese anderen Berufsgruppen nicht den zusätzlichen Anspruch für Akademiker bezahlen müssen, obwohl sie selbst eine niedrigere Rente bei tendenziell längerer Lebensarbeitszeit beziehen werden, hat man die Förderung der schulischen Ausbildung über die Rentenanspruchszeiten abgeschafft. Jetzt kommen nur noch Menschen in den Genuss dieses Vorteils, die tatsächlich eine Berufsausbildung absolviert haben, in der sie Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Mit freundlichen Grüßen