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Frage von Martin von K. •

Frage an Emanuel Kotzian von Martin von K. bezüglich Innere Sicherheit

Werden Sie sich - unabhängig von einem Mandat - dafür stark machen, das § 78 Absatz 2 des Strafgesetzbuch dahingehend geändert wird, daß Sexualstraftaten nicht länger verjähren können? Diese Forderung steht auf Ihrer Partei-Website im Forum, AG Innenpolitik.

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Ketteler,

ja ich meine das es sich bei Sexualstraftaten um derart schlimme Rechtbrüche handelt, dass Sie unabhängig von Fristen geahndet werden sollten. Oft können Opfer erst nach vielen, vielen Jahren überhaupt über diese Verbrechen sprechen; wenn dieses Delikt nicht mehr geahndet werden kann ist das ein weiterer Schlag gegen das Opfer.

Mit freundlichen Grüßen
Emanuel Kotzian