Frage an Emanuel Kotzian von Markus S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kotzian,
zur Zeit bekomme ich viel Post von den Herren und Damen die gerne in den Bundestag gewählt werden möchten. Lange nichts von ihnen gehört, aber pünktlich vor jeder Wahl erzählen sie mir, was sie für tolle Hechte sind.
Meine Frage ist: Frau Dagmar Wöhrl (CSU) schickt mir ihren Wahlkampfbrief mit dem Adresszusatz "3.Stock". Wie kann das sein?
Niemals gebe ich bei einer Adressangabe (z.B.Internet) mein Stockwerk an.
Wie kommt die Dame an diese Adressangabe?
Doch wohl hoffentlich nicht über das Einwohnermeldeamt, was meinen Sie?
Wäre das nicht illegal?
Danke für Ihr Engagement!
Markus Schlegel
Sehr geehrter Herr Schlegel,
danke für Ihre Frage! Meldebehörden haben in Deutschland das Recht, persönliche Daten, wie zum Beispiel Adresse, Geburtstag und Familienstand, an Dritte weiterzureichen, solange man sich nicht selbstständig und ausdrücklich in Schriftform dagegen ausspricht. Die Gemeinden bieten hierzu spezielle Formulare an. Leider gibt es keinen vollständigen Schutz vor Datenweitergabe, denn unter bestimmten Voraussetzungen dürfen z die Daten immer weitergegeben werden, etwa wenn Sie verheiratet sind und Ihre Ehepartnerin selbst nicht auch der Datenweitergabe widersprochen hat; gleiches gilt für Kinder. Auch sehen die Meldegesetze oftmals vor, dass die Landesrundfunkanstalten/GEZ Ihre Daten immer erhalten.
Daher veranstaltete die Piratenpartei Deutschland am 17.09.2009 den OptOutDay, um sich gemeinsam bei den regionalen Meldebehörden aus den offenen Listen aus zu tragen, und so ein Zeichen zu setzen!
Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen