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Ellen Stock
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Frage von Beate Maria V. •

Koennte man nicht Wiederholungsantraege b.Altersgrundsicherung,Befreiung v.Zuzahlungen v.Heil-u.Arzneikosten entbuerokratisieren,um Senioren u.Behinderte u.Aemter zu entlasten ?

Wann ist m.einer Vereinfachung d.Antraege auf fortlaufende (!) Altersgrundsicherung u.Abbau d.buerojratischen Hürden gerade f.hochbetagte Senioren u.Behinderte zu rechnen ?
Der enorme bürokrat. Aufwand, d. ein alter ,oft auch (chronisch ) kranker Mensch zu bewaeltigen hat ,um weiterhin Leistungen nach SGB II zu erhalten ,stellt f. d.Altersklasse ab 80 Jahren , u.behinderten Menschen eine Zumutung dar. Wenn bereits i. d.Vergangenheit naemliche Leistungen gewaehrt wurden , sollte man ledigl..1x jaehrl. abfragen,ob sich möglicherw. Änderungen ergeben haben ! Warum nicht,auch um allen d.ausufeenden buerokrat.Aufwand zu ersparen,nicht eine eidesstattliche Erklaerung verlangen? Es koennte 1win-win Situation sein fuer alle. Ebenso koennte doch agiert werden hinsichtl.d.jaehrl.Befreiung v.Zuzahlungen zu Heil-und Arzneimitteln,zumindest,wenn bereits 1Antrag bewilligt wurde.Ist die derzeitige Handhabung nicht 1 Form einer Altersdiskriminierung ?Waa meinen Sie ?

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