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Ellen Stock
SPD
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Frage von Stefan K. •

Können Sie uns hierzu einen aktuellen Stand geben?

Sehr geehrte Frau Stock,

Wir hatten bereits vor einem Jahr bei Herrn Hansen eine Anfrage gestellt bzgl. der Straßenausbaubeiträge für Anwohner.

Vor einem Jahr wurde die Aussage getätigt, dass die Beiträge zu 100% seit Mai 2022 übernommen wurden. Eine dauerhafte Lösung würde im Fachausschuss für Heimat und Kommunales des Landtags gesucht werden.

Können Sie uns hierzu einen aktuellen Stand geben?
Unsere Straße wurde vor 2018 als Baustraße angefangen. Daher befürchten wir, dass wir an den Kosten des Endausbaus beteiligt werden könnten.

Herzliche Grüße

Stefan K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.

herzlichen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch. In der Tat ist es so, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen dieses Jahr das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet hat. Dies war im Übrigen eine Forderung, für die wir in der SPD NRW jahrelang gekämpft haben. Es ist auch dem Einsatz vieler Menschen in NRW zu verdanken, die erfolgreich durch eine Volksinitiative dazu beigetragen haben, dass die Straßenausbaubeiträge endlich der Vergangenheit angehören. Leider kommt das Gesetz aus unserer Sicht aber viel zu spät. Denn all jene, die sich für die erfolgreiche Abschaffung der Beiträge eingesetzt haben, werden aller Voraussicht nach nicht davon profitieren können.

Die Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW gestalten sich wie folgt:

  • Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, unterliegen dem Beitragserhebungsverbot.
  • Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, unterliegen dem Beitragserhebungsgebot.
  • Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden, unterliegen dem bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Recht. Für diese Maßnahmen greift jedoch eine landeseigene Förderrichtlinie. Das bedeutet, dass die Straßenausbaubeiträge vollumfänglich erstattet werden, unabhängig davon, wann die Beiträge festgesetzt werden, da die Förderrichtlinie entsprechend verlängert wird.

In Ihrer Nachricht sprechen Sie davon, dass Ihre Straße 2018 als Baustraße angefangen wurde. Dazu bedarf es nochmals einer Differenzierung. Straßenausbaubeiträge werden bzw. wurden bei einer Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von Straßen erhoben. Sollte Ihre Straße allerdings an das öffentliche Straßennetz (verkehrsmäßige Erschließung) sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze für Wasser, Abwasser, Strom und Gas (technische Erschließung) angeschlossen worden sein, handelt es sich um eine Erschließung. Diese Erschließungsbeiträge finden ihre rechtliche Grundlage im Bundesbaugesetz und werden für die erstmalige Herstellung von der Kommune erhoben. Mithin sind Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, die durch diese Straße erschlossen werden, beitragspflichtig.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Um weiterhin verlässliche Antworten zu erhalten, können Sie sich auch direkt an mich oder mein Team wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ellen Stock

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