Umsatzsteuer auf eigenverbrauchten Strom einer Photovoltaik-Anlage: Warum werden nicht alle Selbstverbräuche von selbst erzeugten Strom von kleinen PV Anlagen von der Umsatzsteuer befreit?
Sehr geehrte Frau Stock,
am 25.04.2022 ging meine Photovoltaik - Anlage ans Netz. Für meinen selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom muss ich nun Umsatzsteuer bezahlen. Neuanlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, sind gänzlich von der Umsatzbesteuerung befreit.
Warum werden nicht alle Selbstverbräuche von selbst erzeugten Strom von kleinen PV Anlagen von der Umsatzsteuer befreit? Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Steuereinnahmen.
Bitte setzen Sie sich für die Umsatzsteuerbefreiung von kleinen PV Bestandsanlagen ein.
Beste Grüße aus Ostwestfalen-Lippe
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich finde es sehr begrüßenswert, dass Sie mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage zur Etablierung erneuerbarer Energien beitragen.
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut.
Wie auch bei vielen anderen Entscheidungen, war es in diesem Fall notwendig, einen Stichtag zu bestimmen, ab wann die Regelung gilt. Für die Betroffenen ist es natürlich ärgerlich, wenn vorher getroffene Maßnahmen nicht begünstigt werden.
Gerne nehme ich Ihre Anregung mit in meine Arbeit. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich in Zukunft sehr gern direkt an mich oder mein Büro wenden.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Ellen Stock