
(...) Dass der frühere IKK-Bundesverband und seine Mitgliedskassen wegen inneren Querelen nicht willens sind, ihren langjährigen MitarbeiterInnen eine sozialverträgliche Perspektive zu geben, sondern ihre MitarbeiterInnen mit Arbeitsverbot belegen, ist nicht vom Gesetzgeber, sondern von den Gremien der IKK zu verantworten. (...)