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Frage von Ulrich P. •

Frage an Elke Ferner von Ulrich P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ferner,

in der Sendung plusminus werden Sie erwähnt, dass Sie sich sehr für die Beschäftigten der jetzt ohne Aufgaben befindlichen Bundesverbände der einzelnen Krankenkassen eingesetzt haben. Statt den 7 Bundesverbänden gibt es nur noch einen GKV-Spitzenverband. Dadurch sollte die Verwaltung verschlankt und Kosten gespart werden.
Nur die alten Verbände existieren immer noch und ein Teil der Belegschaft, für die keine andere Verwendung bestand, erhalten weiterhin Ihre Bezüge, obwohl Sie keine Aufgaben mehr haben. Nach diesem Bericht vom 21.7.09 sollen Sie sich sehr stark eingesetzt haben, dass das SGB einen zusätzlichen Paragrafen erhielt, dass diese Beschäftigte in den nächsten 4 Jahren nicht gekündigt werden darf. Ist dies nicht toll. Die Versicherten dürfen mit Ihrem Beitrag dies finanzieren.
Was hat Sie zu diesem Engagment bewogen? Sind Sie der Meinung, im Gesundheitswesen werden hohe Beträge verschleudert, da kommt es auch für diese paar Millionen auch nicht mehr an.

Oder ist Ihnen das Wohl der Beschäftigten wichtiger als das Gemeinwohl?
Gleiches Recht für alle. Wollen Sie betriebsbedingte Kündigungen generell per Gesetz bis zum 31.12.2012 verbieten lassen? Halten Sie eine Ungleichbehandlung nach dem Grundgesetz für konform? Wären nicht Sparmaßnahmen angebracht als teure Geschenke für ein paar Hundert Beschäftigte?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Parth,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Juli 2009 über abgeordnetenwatch.de.

Die Umstrukturierung der Bundesverbände der Krankenkassen zu einem GKV-Spitzenverband ist eine vom Deutschen Bundestag beschlossene Maßnahme, die – wie Sie richtig erwähnt haben – die Verwaltung verschlanken und langfristig Kosten einsparen soll.

Dabei bestand Konsens, dass die Organisationsänderung nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen darf. Dies war auch im SGB V so vorgesehen. Mit Ausnahme des IKK-Bundesverbandes wurden bei den anderen Kassenarten sozialverträgliche Lösungen gefunden: entweder durch Übernahme bei den jeweiligen neuen Dachverbänden oder durch Übernahme der MitarbeiterInnen bei den Mitgliedskassen.

Der IKK-Bundesverband hat versucht entgegen den gesetzlichen Bestimmungen den teilweise langjährigen MitarbeiterInnen auf kaltem Weg zu kündigen, in dem er die bisherigen Beschäftigten nicht in die neu gegründeten BGB-Gesellschaften übernommen hat. Deshalb haben wir die schon bestehenden gesetzlichen Regelungen auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hin präzisiert, um die MitarbeiterInnen, die nach langwierigen Arbeitsgerichtsprozessen mit Sicherheit Recht bekommen hätten, zu schützen.

Dass der frühere IKK-Bundesverband und seine Mitgliedskassen wegen inneren Querelen nicht willens sind, ihren langjährigen MitarbeiterInnen eine sozialverträgliche Perspektive zu geben, sondern ihre MitarbeiterInnen mit Arbeitsverbot belegen, ist nicht vom Gesetzgeber, sondern von den Gremien der IKK zu verantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner