Elke Breitenbach
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parteilos
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Frage von birgit b. •

Unterstützt Ihre Partei, dass die Beschäftigten der freien Träger der Suchthilfe in gleicher Höhe wie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin bezahlt werden?

Hintergrund der „Wahlprüfsteine“:
In den Jahren 2019/20 standen die finanziellen Ressourcen (Zuwendungen) für Gehaltsanpassungen analog zum TV-L teilweise zur Verfügung. Teilweise aber mussten die Tarifanpassungen durch den Abbau von Stellenanteilen im Zuwendungsbereich realisiert werden.
Obwohl in den letzten Jahren eine deutliche Gehaltssteigerung der Mitarbeiter:innen der Suchthilfe umgesetzt werden konnte, besteht weiterhin die Schere zu den Gehältern der Kolleg:innen im öffentlichen Dienst. Die Umsetzung des Tarifs S+E findet für die freien Träger nicht statt.
In Anbetracht der stark steigenden Gewerbemieten, der Umstellung in der Digitalisierung und der sonstigen Kosten (Strom, Betriebskosten, Verwaltung) reichen die von Land und Bezirken zur Verfügung gestellten Sachmittel weiterhin nicht aus.

Elke Breitenbach
Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau B.

selbstverständlich möchten wir das. Als Arbeitssenatorin habe ich mich dafür immer eingesetzt, aber vor allem wünsche ich mir eine Tarifbindung. Über die Bezahlung der Beschäftigten entscheiden allerdings die Träger als Arbeitgeber.

Im Entgeltbereich werden schon jetzt die jeweiligen Tarifabschlüsse berücksichtigt. Dafür werden entsprechende Einzelverhandlungen mit den Trägern geführt.

Auch im Zuwendungsbereich ist eine Vergütung analog TVL schon jetzt möglich. Dies wurde 2017 mit den sogenannten Auflagenbeschluss 7 festgelegt (Gesetz zur Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2018 und 2019  (Beschlussempfehlung (parlament-berlin.de)) :

"Zuwendungsempfänger haben im Zuwendungsantrag darzulegen, inwiefern sie tarifgebunden sind oder mindestens in Anlehnung an einen Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst vergüten. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September einen Bericht über die Tarifentwicklung bei freien Trägern vorzulegen. Dieser soll insbesondere enthalten:

– Eine Analyse sowie eine Bewertung der Entwicklung der Tariflücke bei freien Trägern im Land und in den Bezirken im Vergleich zur Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin

– Maßnahme- und Zeitplan des Senats zur Schließung der Lücke und den dafür nötigen finanziellen Aufwand.

Weiterhin wird der Senat aufgefordert, bis zum 31. August 2018 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Zuwendungsempfänger und Leistungserbringer insbesondere im Rahmen von Zuwendungs- und Leistungsverträgen verpflichtet werden können, die für die Tarifangleichung bereitgestellten öffentlichen Mittel an ihre Beschäftigten weiterzureichen. Die Erfahrungen der Bezirke sind dabei zu berücksichtigen."

Auch der o.g. Bericht sowie die Folgeberichte sind öffentlich einsehbar. Wir können feststellen, dass nicht alle Träger im Zuwendungsbereich die Möglichkeit nutzen analog TVL zu zahlen. 

Wir wollen in der Zukunft eine rechtliche Verpflichtung für freie Träger zur tariftreuen Entlohnung. Dies muss dann auch beinhalten, dass die jeweiligen Tarifverträge im Zuwendungsbereich gegenfinanziert werden. Ein weiteres Problem besteht bei den sogenannten Sachkosten, deshalb muss bei der Finanzierung öffentlicher Leistungen, neben Tarifsteigerungen, auch die allgemeine Preisentwicklung abgesichert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Breitenbach

 

 

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