Elke Breitenbach
Elke Breitenbach
parteilos
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Frage von Manfred B. S. •

Frage an Elke Breitenbach von Manfred B. S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Breitenbach

Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Wir sind in der Lage innerhalb von wenigen Tagen Milliarden über Milliarden für Banken und Rettungsfonds bereit zu stellen, habe aber schon im
5 Euro - Bereich große Probleme, wenn es um Betroffene im Bereich Hartz 4 geht.

Eines der großen Probleme in diesem Bereich ist die so genannte „Bedarfsgemeinschaft“.

Wenn z.B. denn eine H4 Empfängerin einen netten Mann kennen lernt und beide überlegen, ob sie zusammenleben wollen und eine Familie gründen, stellen sie fest, dass sie sich das nicht leisten können.
Sein Nettogehalt von 1350,-€ würde in diesem Fall bedeuten, das ihre Grundabsicherung um 90% gekürzt wird. Sie also von ihm vollständig abhängig wäre, sich das gemeinsame Einkommen sehr deutlich verschlechtert.
Diese so produzierte Abhängigkeit der Frau ist eindeutig Menschen unwürdig.

Die Würde des Menschen ist jedoch laut Grundgesetz unantastbar.

Das bedeutet, diese Familie kann nicht gegründet werden.

Die Familie steht aber gemäß Grundgesetz unter dessen besonderen Schutz.

Oder sind H4 Familien davon ausgenommen?

Ich wüste gerne von ihnen:
wie stehen sie zu der H4 Problematik?
Sind Sie und Ihre Partei bereit gegen diese m.E. Menschenverachtende Politik konkrete Schritte einzuleiten?
Sind sie bereit, die Grundgesetzwidrige „ Bedarfsgemeinschaft“
ggf. auch vor das Verfassungsgericht zu bringen?

Danke für ihre Aufmerksamkeit. Die gleichlautende Frage geht auch an die SPD

Elke Breitenbach
Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Spieshöfer,

meine Partei war und ist die die einzige Partei im Parlament,  die die Hartz IV Gesetze schon immer  abgelehnt hat. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns leider Recht gegeben: Weder die Betroffenen noch deren Familien sind vor Armut, sozialer Ausgrenzung, vor dem Verlust von Bildungschancen und vor unzureichender Gesundheitsvorsorge geschützt. Die Regelsätze sind nach wie vor nicht armutsfest.
Auch hat Die Linke immer gefordert, dass  die Bedürftigkeitsprüfung individuell erfolgen muss. Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft und der damit zusammenhängenden Bedürftigkeitsprüfungen, schafft nicht nur ökonomische Abhängigkeiten, es ist auch diskriminierend. Entsprechende Anträge der Bundestagsfraktion Die Linke, fanden im Deutschen Bundestag keine Mehrheit.

Richtig ist, dass durch diese Form der Bedürftigkeitsprüfung faktisch besonders verheiratete Frauen diskriminiert werden, aber dies gilt auch für alle anderen Formen von Lebenspartnerschaften. Insofern ist auch der gesetzliche verankerte Schutz der Familie ein Problem, denn er bezieht sich  ausschließlich auf verheiratete Paare, alle anderen Lebensformen und -partnerschaften werden dort nicht berücksichtigt. Wir setzen uns ein für eine Politik, die anerkennt, dass Familien dort sind wo Kinder leben - unabhängig von der Lebensform.

Das bedeutet auch eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung und bedarfsgerechte Regelsätze  - auch für Kinder. Wie Sie sicherlich wissen, haben sich alle anderen Parteien dagegen entschieden und deshalb haben wir nun z.B. ein bürokratischen Bildungs- und Teilhabepaket, aber keine auskömmlichen  Regelsätze für Kinder.
Wir setzen uns auch in Zukunft für die Überwindung der Hartz  Gesetze eine und werden weiterhin entsprechende Vorschläge unterbreiten, allerdings fehlen im Bundestag, aber auch im Bundesrat, die Mehrheiten.

Zum Schluss noch einmal zu Ihrer Frage der Bedarfsgemeinschaften:  Das Bundesverfassungsgericht hat weder das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft noch die zusammenhängende Bedürftigkeitsprüfung in Frage gestellt, dies bedaure ich, aber ich muss es zur Kenntnis nehmen. Bemängelt wurde einzig und alleine die intransparente Berechnung der Regelsätze. 

Mit dem im letzten Jahr gefundenen Kompromiss der anderen Parteien  wurde dies, unsere Ansicht nach, nicht aufgelöst. Anstatt armutsfeste Regelsätze zu schaffen, gab es Rechentricks und Absprachen zu Lasten der Betroffenen. Dies bestätigen nicht nur die Gutachten der  Linksfraktion im Bundestag, sondern auch die neuen Gutachten des DGB.  So gilt es, neben der Überwindung von Hartz IV, auch weiterhin für bedarfsgerechte Regelsätze zu kämpfen. Darüber hinaus, brauchen wir eine Gleichstellung aller Lebenspartnerschaften und eine Politik die sich am Wohl des Kindes und nicht am Schutz der traditionellen Familie orientiert.  
 
Mit freundlichen Grüßen
Elke Breitenbach

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