Elke Breitenbach
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parteilos
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Frage von Gerhard S. •

Frage an Elke Breitenbach von Gerhard S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Breitenbach,

sind Sie auch dafür, dass die betroffenen Anwohner weiter an den Kosten für die Straßensanierung durch das Straßenausbaubeitragsgesetz beteiligt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Segna

Elke Breitenbach
Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Segna,
 
als wir vor fünf Jahren das Straßenausbaubeitragsgesetz eingeführt haben, geschah dies vor dem Hintergrund der Klage beim Bundesverfassungsgerichtes zur Feststellung der Haushaltnotlage. Diese Klage beinhaltete auch den Nachweis darüber, welche Schritte wir in Berlin zur Haushaltkonsolidierung einleiten. Darüber hinaus mussten wir uns mit anderen Bundesländern vergleichen lassen und ein Straßenausbaubeitragsgesetz gab es in alle anderen Bundesländer, abgesehen von Baden-Württemberg.
 
Wir müssen heute feststellen, dass unsere Entscheidung damals falsch war. Das Straßenausbaubeitragsgesetz den Praxistest nicht bestanden hat. Wir alle mussten erleben, dass  Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten wurden, wenn im öffentlichen Interesse gebaut wurden.  Es reicht auch nicht aus, dass die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessert oder die Kosten Straßenbeleuchtung nicht mehr auf die Anlieger umgelegt werden.  Unterm Strich bleibt, dass es in erster Linie Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsrunden und viel Ärger gab.
 
Eine Entscheidung die sich im Nachhinein als falsch erweist, muss man nicht nur als Fehler bezeichnen, sondern auch korrigieren. Wir wollen die Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetz und beantworten in unserem Wahlprogramm, welche Regelungen wir stattdessen wollen:

Erhalt und Straßenausbau werden als kommunale Gemeinschaftsaufgabe bewältigt. Straßenentwässerung und Beleuchtung gehören zu diesem Paket. Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen müssen nachvollziehbar voneinander abgegrenzt werden.Und: Wir müssen nach ausgleichenden Regelungen für die bisher vom Straßenausbaubeitragsgesetz Betroffenen suchen, wenn dieses Gesetz außer Kraft gesetzt wird. Wer handelt, kann Fehler machen. Wer klug handelt, kann Fehler korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen
Elke Breitenbach

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